Forderung von Universum Inkasso ( Wieder )
Halo Zusammen. Direkt zu dem Problem : Ich hab schon vor einem Monat die Hauptforderung + Zinsen ( ca. 50 Euro ) dieser Inkasso an den Gläubiger ( DB Vertrieb GmbH) bezahlt. Ich dachte das würde schon alles, aber am 5.03.2014 kriege ich wieder nen Brief von der Inkasso, deren Inhalt schon wieder eine Forderung, d.h. ich musste noch die Restforderung (Inkassovergütung usw. ca. 60 euro) in 2 Wochen bezahlen. Ich habe den Brief erst gestern gelesen dann wusste ich bescheid, dass ich nur noch ein paar Tage habe, dieses Geld zu bezahlen. Ich hab sofort gegugelt und weitere Information sammeln, ob ich den Restbetrag an der Inkasso überweisen will oder nicht. Ich hab irgendwo (auch auf dieser Seite) gefunden, dass diese Restforderung allerdings Rechtens ist, aber nicht durchsetzbar. viele Sagen so dass man einfach abwartet, bis man so einen Mahnbescheid vom Amtsgericht kriegt, und dann kann man widersprechen. Also ich habe mich entscheiden, jetzt einfach den Brief ignorieren, da ich ja die Hauptforderung schon lange bezahlt hab. Meine Frage, wäre es schon richtige Entscheidung, um den Brief konsequent zu ignorieren ? Hat jemand auch solche Erfahrungen mit dieser Inkasso? und was passiert, nachdem man schon den Mahnbescheid kriegt, und nen Wiederspruch gemacht hat ? kann man endlich von dem bedrohungsvolligen Brief endlich ausruhen oder kommen noch weitere Briefe von RA oder sowas?
Und ja, hat es schon mal Passiert, dass Inkasso irgendeinen Fall Aufgrund dieser Restforderung im Gericht gewonnen hat ?
Bitte eure hilfreiche Antwort für diesen Fall :D Danke im Voraus :D
5 Antworten
Schreib mit Einschreiben und Rückschein an das Inkassobüro:
Die Forderung wird vollumfänglich zurückgewiesen. Die Hauptforderung wurde bereits an die Deutsche Bahn AG erstattet. Die Begleichung von Inkassokosten lehne ich unter Hinweis auf die Schadensminderungspflicht aus § 254 BGB ab.
Die Weitergabe meiner Daten an Schuldnerauskunftsdatenbanken ist unter Hinweis auf § 28a BDSG zu unterlassen.
MFG
Richte Dich danach noch auf einige weitere böse Stänkerbriefe ein. Dass das Inkassobüro tatsächlich versuchen wird, die Gebühren einzuklagen, ist extrem unwahrscheinlich. Selbst dann könnte man sich mit einem Anwalt wehren. Bei Mahnbescheid (gelber Brief vom Gericht), was aber auch sehr unwahrscheinlich ist: Widerspruch innerhalb 14 Tagen beim Gericht einreichen.
Höchstwahrscheinlich ist nach ein paar bösen Briefen von selbst Ruhe.
Ein Inkassobüro ist keine Behörde, die haben überhaupt keine Sondervollmachten.
Vielen Dank für die Antwort ! ich werde morgen schon den Brief an IB schicken.
Hallo,
hier noch mal die Infos auf Blick:
https://cyberwaves.wordpress.com/2015/07/03/illegal-inkasso-mit-der-angst-von-oma-das-geld-verdient/
Sogar mit Muster-Einschreiben.pdf ;)
WIR SOLLTEN WIR UNS WEHREN!
GEGEN BAHN-PRIVATISIERUNG!
GEGEN DIESE ARSCHL... WIE DIESEN INVESTMENT PUNK! ZUERST MIT IMMOBILIEN SPEKULIEREN UND OMA JEDES JAHR DIE MEITE ERHÖHEN - JETZT IN PRIVAT-SCHULDEN-EINTREIBER INVESTIEREN!
NULL SKRUPEL.
IN GEDENKEN AN HERMANN SCHEER:
"Hermann Scheer, SPD-Bundestagsabgeordneter. Ihn empört der Umgang mit dem größten Privatisierungsvorhaben in der Bundesrepublik in seiner eigenen Partei."
Hallo, Adiyaksapratama - WIE IST DIE GESCHICHTE AUSGEGANGEN?
ICH SOLL 127,08€ BEZAHLEN.
NACH 2 WOCHEN WERDEN ES MEHR.
DAS IST EINE MAFIA!
Halo, ich habe einfach diesen Brief nach dem Muster von Goofy62 nach Inkasso firmen geschickt, danach kommt noch 2 Briefe mit dem höheren Betrag, und jetzt ist es zum Glück schon vorbei, ich hab keine weitere Briefe von Inkasso sowie vom Gericht erhalten..
Nein. Ganz so einfach ist es nicht. Durch deinen ersten Zahlungsverzug hast du Anlaß gegeben daß der Gläubiger, hier die DB AG, ein Inkassobüro einschaltet. Du bist also nicht nur zur Zahlung der Hauptforderung der DB AG verpflichtet, sondern auch die Kosten des beigezogenen Inkassobüros. Du kannst den Mahnbescheid abwarten. Gehst du jedoch grundlos in Widerspruch, und den Anlass für die zusätzlichen Kosten hast du ja unstreitig gegeben, dann wird der Vorgang nach deinem Widerspruch ohne Weiteres auf Antrag des Gläubigers an das zuständige Amtsgericht abgegeben. Dann gibt es eine Hauptverhandlung, ggfs. ein schriftliches Vorverfahren. Hast du für deinen Widerspruch keinen triftigen Grund, so fallen die Kosten des streitigen Verfahrens an dich, zusätzlich zu dem verlorenen Rechtsstreit.
Also ich habe auch gedacht, dass ich ja die Restforderung begleichen sollte. aber diesen Beitrag hier : https://www.gutefrage.net/frage/bahncard--universum-inkasso------inkassoverguetung-zahlen-obwohl-hauptforderung-beglichen-wurde?foundIn=related_questions mach mich ein bisschen verwirrt. na ja den Betrag ist eigentlich nicht so problematisch, aber trotzdem ein bisschen viel für mich, deswegen suche ich ne andere Möglichkeit, wie ich am besten ohne weiteres Cent erledigen zu können. und wenn ich auf den Brief nicht reagiere, riskiere ich, dass ich noch mehr Geld bezahlen wird.
Die Deutsche Bahn kann als Großunternehmen das Mahnwesen ohne weiteres selbst durchführen. Die Einschaltung eines externen Inkassobüros verstößt daher gegen die Schadensminderungspflicht aus § 254 BGB. Ein Verzugsschaden ist vom Schuldner nur dann zu erstatten, wenn die hierfür getätigten Aufwendungen wirklich notwendig zur Forderungsbeitreibung waren. Das ist hier ersichtlich nicht der Fall. Willkürlich generierte Inkassogebühren, mit dem Ziel einer Strafexpedition, muss der Schuldner nicht erstatten. Hierzu gibt es etliche Gerichtsurteile.
Lieber Stern, du darf meinetwegen soviel an Inkassofirmen zahlen wie du willst, aber bitte nötige nicht harmlose Frager hier durch deine Einschüchterungen. Das versuchen diese Inkassoabzocker selbst schon zur Genüge.
Du kannst nicht ein Gerichtsurteil zu einem vergleichbaren Fall benennen. Warum? Weil diese Inkassofirmen nicht klagen. Das ist ihnen zu teuer und sie haben Angst vor einem für sie negativen Musterurteil. Sie schreiben lieber Drohbriefe und lügen am Telefon und freuen sich über jeden "freiwilligen" Zahler.
Sicher kann Stern311 da ein nachprüfbares AZ zur verfügung stellen wo expl wg vorgerichtlicher Inkasso9gebühren geklagt wurde - Ich bin gespannt
Seit Jahren frage ich so Leute wie dich, ob sie nicht mal ein Urteil samt Aktenzeichen benennen können, wo erfolgreich die Inkassogebühren nach Zahlung der Hauptforderung eingeklagt wurden. Ja sogar ein Aktenzeichen, wo es einmal probiert wurde. Es kam bisher exakt nichts. Und ich bin in wirklich vielen Foren unterwegs, wo viele Leute herumlaufen, die Inkassogebühren als "Du musst die grundsätzlich zahlen" hingestellt werden.
Das geht nicht vor Gericht denn die Erfolgsaussichten wären zu gering
Universum schiebt gelegentlich noch ein Schreiben von Peter Neumeyer nach
Stell Dich mental auf weitere Schreiben ein
Brauchst Du Gerichtsurteile dann kurz Bescheid sagen