Forderung rückwirkend abtreten?

2 Antworten

Grundsätzlich kann jede Forderung abgetreten werden; es sei denn, eine Abtretung wurde von vornherein vertraglich ausgeschlossen oder es gibt einen gesetzlichen Ausschlußgrund:

Eine Forderung kann nicht abgetreten werden, wenn die Leistung an einen anderen als den ursprünglichen Gläubiger nicht ohne Veränderung ihres Inhalts erfolgen kann oder wenn die Abtretung durch Vereinbarung mit dem Schuldner ausgeschlossen ist.

§ 399 BGB

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

was spricht denn dagegen, die Forderung "nur" mit sofortiger Wirkung abzutreten?

wäre genauso möglich.

@Verfuegbar123

dann mach das doch.

Allerdings müsste er dann wohl das Berufungsverfahren fortführen...