Forderung an gelöschte GmbH

3 Antworten

Firmenänderungen und Sitzverlegungen sind ein beliebter Trick. Es bleibt trotzdem die gleiche Gesellschaft. Man kann im gemeinsamen Registerportal der Länder recherchieren. Zunächst war die Gesellschaft in Hamburg unter HRB 113706 eingetragen, dann in Pinneberg unter HRB 10061 PI, jetzt wieder in Hamburg unter HRB 126276 mit der geänderten Firma S.A.L.E.S. Foxes GmbH. Hier ist die letzte Veröffentlichung:

Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 126276 Bekannt gemacht am: 08.02.2013 12:00 Uhr

In (). gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

07.02.2013

S.A.L.E.S. Foxes GmbH, Hamburg, Poststraße 14-16, 20354 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.03.2010, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.04.2012 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 18.01.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Pinneberg (bisher: Amtsgericht Pinneberg, HRB 10061 PI; Firma bisher: CTM Verwaltungs- und Handelsgesellschaft mbH) nach Hamburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Poststraße 14-16, 20354 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand und Zweck des Unternehmens sind das Handelsmarketing, (Sales-) Promotion, Vertriebs- und Verkaufsförderung, Aufbau, Einsatz, Koordinierung und Abrechnung von Sales Forces sowie Merchandiser- und Promotionteams. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Thesenfitz, Christian, Pinneberg, *04.09.1945. Bestellt Geschäftsführer: Werhahn, Jens Dirk, Hamburg, *02.07.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Ich denke eher das es hier eine neue GmbH gibt. Eine Rechtsnachfolge wird wohl eher nicht bestehen. Selbst wenn noch alle Geschäftsführer weiterhin in der GmbH arbeiten (jetzt vielleicht nicht mehr als GF) wird sich wohl keiner an Deine Forderungen erinnern wollen.

Genau das ist der Zweck von Namensänderungen bei GmbHs. Aber versuchen kannst Du es trotzdem. Aber allzu große Hoffnungen würde ich mir nicht machen.

Gesamtrechtsnachfolge ist, wenn jemand in die Rechte und Pflichten eintritt. GmbH kauft eine GmbH oder als Erbe.

Die Information ist hier jetzt etwas knapp, man müsste eben einiges prüfen.

Grundsätzlich ist es unerheblich ob da der Name geändert wurde. Auch ein Umzug ist uninteressant. Ein neuer Geschäftsführer ist auch unerheblich und ob der die Forderung kennt oder nicht.

Allerdings ist wichtig, dass damals eine Rechnung gestellt wurde. Dann ist zu prüfen ob die Forderung noch besteht oder ob inzwischen Verjährung eingetreten ist.

Denn einfach nur telefonieren "wo bleibt mein Geld" wird als Mahnung wohl nicht reichen. Für die Verjährungsfristen ist wichtig in welchem rechtlichen Status Du die Leistung erbracht hast.

Privatperson, die angestellt wurde. Einzelunternehmer. Kaufmann bzw. als GmbH.

Wie bewandert Du auf diesem Rechtsgebiet bist, dass kann ich nicht einschätzen. Wenn Du Dich da gar nicht auskennst, dann würde ich an Deiner Stelle noch einmal schriftlich mahnen. Auch wenn schon geschehen kann man auf gesetzte Zahlungsfristen hinweisen und gibt jetzt eine letzte Frist.

Wichtig ist beim gerichtlichen Mahnverfahren, dass die andere Person im Zahlungsverzug ist. Das gehört dann auch noch einmal in die Mahnung mit rein. Wenn auf diese Mahnung keine Reaktion erfolgt, dann würde ich das Geld für einen gerichtlichen Mahnbescheid riskieren.

Solltest Du übersehen, dass die Forderung womöglich verjährt ist, dann kannst Du den Antrag immer noch zurück ziehen. Das war dann eben Lehrgeld.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass man denen die GmbH zerschießt. Dafür braucht man allerdings einen guten Nachweis. Eine andere Möglichkeit ist, dass man prüft ob da eine Insolvenzstraftat im Raum steht. In der Praxis geht es häufig gar nicht ohne.

Diese Varianten verlangen allerdings eine gute Kenntnis der Rechtslage. Nicht das dann das Ganze zum Bumerang wird. Also im Zweifel einen Anwalt beauftragen. Der muss aber bissig sein, die meisten Anwälte vermeiden solche Konfrontationen.

Viel Erfolg.