Folgen auf eine Vorschussrechnung vom Anwalt noch weitere Rechnungen?

7 Antworten

Was hat der Anwalt denn alles abgerechnet? Das erscheint mir doch etwas zu viel für ein Bußgeldbescheid von 100 € zu sein...

Zu deiner Frage: auf eine Vorschussrechnung folgt in der Regel eine (Schluss-)Rechnung, von welcher der gezahlte Vorschuss abgezogen wird. Entweder entsteht ein Guthaben oder man muss nachzahlen.

Vorschuß bei einem Anwalt kann bedeuten, dass erst einmal alle voraussichtlich entstehenden Kosten gefordert werden und es nach Abschluss eine Schlussrechnung gibt, wo es dann zu einer geringen Erstattung oder Nachzahlung kommen kann.

Kommt es in dem Bußgeldverfahren zu einer Hauptverhandlung und war der Anwalt bereits im Vorverfahren tätig, entstehen schon mal Kosten von insgesamt ca.1.000,00 €.

Danke für deine Antwort. Bin gerade etwas geschockt - wenn man theoretisch das Mandat beenden würde, würde er dann trotzdem die Dienstleistung, die ich mit diesem Betrag quasi bezahlt habe, vollbringen oder legt er dann seine Arbeit nieder. Oh Gott, dass ist echt ein schlechter Traum....

@Simso

Mit Mandatsbeendigung stellt der Anwalt seine Tätigkeit für Dich ein.

Etwaigen Einspruch kann er jedoch aufrecht erhalten und Dir das Weitere überlassen..

richtig erkannt, der Anwalt möchte seine Auslagen gedeckt haben, für weitere Tätigkeiten kommen da weitere Kosten in Betracht

Ein Bußgeldbescheid in Höhe von 100 € und eine Vorschussrechnung in Höhe von 520 €?

Du hast echt zuviel Geld.

Naja, wenn der Lappen ggf. in Gefahr ist...

Leider hatte ich damit noch keine Erfahrung und habe es online prüfen lassen. Dann haben die sich mit meiner Rechtschutz in Verbindung gesetzt und es hieß man würde nur prüfen ob sich das lohnt von den Kosten her. Dann kam aber nicht mal ein Angebot oder sonstiges sondern direkt die Rechnung... weiß jetzt ehrlich gesagt nicht, was man jetzt tun könnte, dass es am Ende nicjt schlau war, weiß ich nun auch ....

naja dir war ja bestimmt Klar das der das nicht umsonst macht.

Eigentlich lässt man sich da erstmal ein Angebot geben.

Normalerweise ist das erst mal ein Betrag damit er überhaupt anfängt tätig zu werden.