Flugschule für PPL-A in Hessen gesucht?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Flugschule zu finden, ist nicht wirklich schwer. Google ist voll mit Angeboten. Die zuständige Luftfahrtbehörde hilft da auch weiter. 

Ferner findest Du in entsprechende Fachzeitschriften (z. B. Flugrevue, Aerokurier) immer wieder entsprechenden Inserate. In regelmäßigen Abständen findet sich auch eine Beilage mit einer Aufzählung der Flugschulen nach Postleitzahlen sortiert. 

Ein Sprechfunkzeugnis brauchst Du (für die Ausbildung hier reicht erst mal das BZF II) ebenfalls. Das ist aber kein Hexenwerk.

In die Lizenz ist nach Anschluss der Ausbildung das Classrating eingetragen. Mit der Lizenz alleine darfst Du gar nichts fliegen. Die Lizenz alleine ist erst einmal ein nacktes Stück Papier, das unbefristet gültig ist. 

Erst das eingetragene Rating - z. B. SEP (L) - berechtigt Dich zum Fliegen. In diesem Beispiel von einmotorigen kolbengetriebenen Flugzeugen bis max. 2 t auf Land. Für Wasserflugzeuge mit Kolbenschüttler gibts dann ein extra Rating (SEP Sea). Oder Du kannst den PPL (H) für Helikopter machen. Aus Deiner Fragestellung geht nicht hervor, was Du denn nun fliegen möchtest. 

Grundsätzlich kannst Du mit Deiner PPL Lizenz alle möglichen Ratings erwerben - also auch Instrumentenflugberechtigung, Nachtflugberechtigung und eben auch die Berechtigung zum Fliegen von mehrmotorigen Flugzeugen. Ausserdem kannst Du ein Rating zum Fliegen von turbinengetriebenen Flugzeugen erwerben. Nach oben gibt es fast keine Grenzen - die Möglichkeiten sind vielfältig. 

Was Du kannst oder nicht, entscheidet in erster Linie Dein Geldbeutel. Für die meisten Privatpiloten ist ein Multiengine Rating zum Fliegen von mehrmotorigen Flugzeugen aber finanziell schier unerschwinglich. Eine Stunde Fliegen und dafür 500 Euro und mehr auf den Tisch legen kann sich nicht jeder leisten. 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beruf und Erfahrung

Na ja, eine Flugschule zu finden, ist jetzt nicht wirklich ein Problem. denn es gibt doch folgende Stellen, die einem Auskunft geben können: 

1. der Deutsche Aero Club (DAeC),  

2. die Landesluftfahrtbehörden (für Hessen gibt es zwei: Das Regierungspräsidium in Kassel und das in Darmstadt) 

3. das Luftfahrt-Bundesamt unter 

http://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/L/L1/Liste_ATO.html

Und jeder Verein, der Ausbildung macht, sollte/müsste es Dir sagen können. 

Sprechfunk: Du musst eine "Radiotelefonieprüfung" ablegen; das ist praktisch für alle ICAO-konformen EASA-Lizenzen Pflicht. 

Privatpilotenausbildung gemäß Teil-FCL: 

"Spätestens für den ersten Allein-Überlandflug muss ein Flugschüler über ein gültiges Sprechfunkzeugnis verfügen. Vor diesem Zeitpunkt ist ein Sprechfunkzeugnis erforderlich, wenn Alleinflüge in Lufträumen der Klasse D oder höher, insbesondere in Kontrollzonen, durchgeführt werden sollen." 

Eine PPL(A) beinhaltet normalerweise nur ein Classrating für ein "Single Engine Piston/Land" (SEP/L), also für ein einmotoriges, landgestütztes Flugzeug mit Kolbentriebwerk und einer Abflugmasse von max. 2.000 kg. 

Die aktuell gültigen Vorgaben findest Du aber im PART-FCL der EU-VO 1178/2011, bzw. die Flugschule Deines Vertrauens wird es Dir mitteilen.