Flaschenpfand: Muss jeder Händler jede leere Flasche annehmen?

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Wer Pfandflaschen verkauft, muss auch entgegennehmen und zwar nicht nur die aus seinem Laden. http://www.buzer.de/gesetz/3971/a55145.htm

Gibt es Urteile aus denen dies zu erlesen ist?

Im Prinzip schon, aber der TeGut nimmt z.B. keine Pfandflaschen an, die offensichtlich beim Lidl gekauft wurden, und damit ich nicht rumstreiten muß, akzeptiere ich das ausnahmsweise lieber...!

grundsätzlich muss ein Händler die Flaschen zurücknehmen, die er auch verkauft. Zusätzlich muss auch ein Händler Flaschen mit Einwegpfand zurücknehmen, wenn die Ladenfläche größer als 100m² ist. Eine Verpflichtung Mehrwegflaschen zurückzunehmen, die der Händler nicht verkauft, gibt es nicht.

Jeder Händler der die Pfandflaschen mit diesem Pfandrückgabezeichen anbietet muß diese Flaschen auch wieder zurücknehmen, ob bei ihm gekauft oder nicht, das ist egal.

ein getränkemarkt der eine gewisse m² zahl aufwesit muss alles nehem auch die flaschen zb vom aldi