Firma möchte mich direkt einstellen, Zeitarbeitsfirma weigert sich aber?!

6 Antworten

was sollte es da bitte für Möglichkeiten geben? Du bist bei der ZA angestellt also musst du kündigen - mit entsprechender Kündigungsfrist o.ô

Hmmm also bleibt mir nix anderes übrig.. Finde das halt schon ein wenig hart ^^ Aber gut, ich bin ja auch nur Kapital von der ZA Firma ^^

@Oiweizua

wieso findest du das hart? Das ist das normale arbeitsleben, die zeitarbeitsfirma ist ja nicht die wohlfahrt

Hallo,

wenn deine Zeitarbeitsfirma den Kunden behalten will, wird ihr wohl nix anderes übrig bleiben und dich gehen lassen ohne irgendein Fass zu öffnen. Dir kann nichts passieren, wenn du fristgerecht kündigst und bei der Entleihfirma anfängst. Allerdings weiß man natürlich nicht, welche Verträge deine ZAF mit dem Entleihbetrieb geschlossen hat. Bei uns ist es z. B. so, dass nach einem halben Jahr (bzw. nach Absprache auch früher) der Mitarbeiter ohne Vermittlungsgebühr wechseln kann. Er kündigt fristgerecht und wechselt - so einfach ist das! Unsere Kunden sind zufrieden sowie die Mitarbeiter und empfehlen uns gerne weiter. Habe es bei einem Kunden einmal erleben dürfen die von der Konkurrenz einen Mitarbeiter übernehmen wollten. Die wollten eine extrem hohe Provision, die der Kunde nicht bereit war zu zahlen. Eine Einigung konnte nicht erzielt werden. Resultat: Der Kunde arbeitet nicht mehr mit dieser Zeitarbeitsfirma zusammen und wollte auch den Mitarbeiter nicht mehr - weder überlassen noch fest..... Ich würde an deiner Stelle mit dem Chef deines Entleihbetriebs nochmal reden und wechseln.

Eines Vorweg - irgendwelche Klauseln, die dich daran hindern würden im Entleihbetrieb anzufangen oder du eine Ablöse zu zahlen hast, müssen dich nicht interessieren da sie nach dem § 9 Nr.4; 5 AÜG komplett unzulässig sind.

Das Problem hier ist eher, dass der Entleihbetrieb für dich eine Ablösesumme an den Zuhälter zahlen muss - kläre das mal mit dem Entleihbetrieb ab, ob er dich schon " kostenlos " bekommt, ist das der Fall, dann muss dich das Geschwätz des Zuhälters erst Recht nicht interessieren, dann einfach kündigen und Good Bye....

Wo kein Kläger, da kein Richter. Natürlich ist es Unzulässig aber dennoch üblich. Um den Trick 'kündigen um dann direkt Anzufangen' auszuhebeln bestehen oft - natürlich Inoffiziell - Absprachen, die dem Entleihbetrieb Untersagen, den MA vor Ablauf von X Monaten einzustellen.

Moin,

irgendwelche Vereinbarungen die dir Leihbude evtl versucht (hat) zu dilktieren, die dir verbieten da anzufangen, sind sittenwidrig und VERBOTEN.

Die freie Wahl des Arbeitsplatzes ist schon in Art 12 unseres Grundgesetzes geregelt.

DU musst also, außer deiner normalen Kündigungsfrist NIX weiter beachten.

Es gibt so genannte Übernahme, bzw Vermittlungsprovisionen, die Zuhälter und Entleiher vereinbaren können. damit hast DU aber nix zu tun.

Zudem muss so eine Provision auch VORHER im Entleihvertrag zwischen Zuhälter und Entleiher vereinbart sein.

Wenn du mit deinem evtl möglichen neuen Chef redest, kann man das so regeln, dass du z.b. 2 Wochen auf m Papier woander anfängst, o. halt Arbetslos "machst".

Wenn nämlich der DIREKTE Zusammenhang nicht mehr gegeben ist wären auch Provisionsvereinbarungen zwischen Entleiher und Zuhälter, wenn es diegab, nicht mehr durchsetzbar.

Soviel zum Thema Chancen zur Festanstellung über Leiharbeit.

Tatsächlich werden feste Arbeitsverhältnisse mit allen möglichkeiten verhindert.

Jeder feste Arbeitsplatz ist schließlich ein Leihauftrag weniger in der Zuhälterbranche.

Wie gesagt:

Wenn du z.B. nur 2 Tage aus dem Vertrag raus bist bei dem Verleiher, ist der direkte Zusammenhang zwischen Verleihauftrag und neuem Arbeitsverhältnis nicht mehr gegeben.

Damit wäre ein Provisionsanspruch, selbst mit Vereinbarung nicht mehr durchsetzbar.

Wenn gar nix mehr hilft, würde ich mit Absprache des möglichen neuen Chefs, der Leihbude so lange auf Sack gehen, bis die dich kündigen.

Danach bewirbst du dich ganz normal als Arbeitsuchende bei der Firma.

Das kommt auch auf deinen Arbeitsvertrag an.

Viele Zeitarbeitsfirmen haben so schöne Klauseln, dass man innerhalb einer bestimmten Zeit nach der Kündigung NICHT bei der Firma eingestellt werden darf, bei der man über die Zeitarbeit beschäftigt war. Oder die Übernahmefirma muss der Zeitarbeitsfirma für deine Übernahme Geld bezahlen.

Der Vertrag ist eh komisch.. Einerseits ist erwähnt, dass dieser unbefristet ist, andererseits ist eine Frist angegeben.. Wird wohl das Beste sein, einfach zu kündigen...

@Oiweizua

ich würde auf jeden Fall nach dieser Klausel im Vertrag suchen. Sonst bekommst du das böse Erwachen und du und deine neue Firma müssen Strafe bezahlen.

Kann es eher sein, dass im Vertrag stehe, dass der Vertrag bis xx.xx.20xx befristet ist und danach in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergeht?

@BoeserEngel

Ja, ganz am Anfang stand das drin, das war auch okay, die Befristung glich in dem Fall der Probezeit.. Und danach soll dieser unbefristet sein, nun nach zwei Jahren ist dieser aber doch wieder befristet - mal wieder auf 6 Monate..

@Oiweizua

Solche Klauseln, die das berufliche Fortkommen, in welcher Art auch immer einschränken könnten gibts nicht. bzw die sind verboten, weil sittenwidrig.

Was anderes wäre ein so genanntes Konkurrenzverbot. Sowas betrifft aber eigentlich nur sehr hoch Qualifizierte Leute mit betriebsinternem Spezialwissen