Findet ihr, dass religiöse Symbole in staatlichen Institutionen verboten bleiben sollten?
Sollte es Richtern oder Lehrern zum Beispiel verboten sein, Kruzifixe (als Christ) an der Wand hängen zu haben, Kopftuch (als Muslima) oder Kippa/Tichel (als Jude) zu tragen?
Ich persönlich finde das Thema schwierig, weil ich beide Meinungen in gewisser Weise nachvollziehen kann. Natürlich handelt es sich ja bei diesen Einrichtungen um Einrichtungen, die möglichst neutral bleiben sollten. Aber wer behauptet, dass man als religiöser Mensch nicht trotzdem neutral sein kann? Verstößt das Verbot nicht in gewisser Weise gegen unsere Religionsfreiheit, da die Religion für viele signifikant zu ihrem Lebensstil und Alltag dazugehört und ihre gesamte Identität ausmacht?
23 Antworten

In staatlichen einrichtungen haben Religiöse symbole in den einrichtungen nichts zu suchen. Das gebietet nach meiner ansicht schlichtweg die trennung von staat und religion. Da beides getrnnt ist kannste nicht in staatlichen einrichtungen symbole einer religion darstellen.
Was auch warscheinlich ganz schnell zu einem aufschrei führen würde wenn anstatt kreuze, umgekehrte kreuze, oder pentagramme oder nordische runen oder echte swatikas (Damit meine ich die die die hindus benutzen und nicht die verunglimpfung die hitler benutzt hat.) an den wänden hängen würden.
Was persönlicher ausdruck der mitarbeiter angeht:
Sehe ich es wie folgt:
- Kleiderordnung hat generellen vorrang. Kopftuch oder Kippa geht also nur wenn generell kopfbedeckungen tragen erlaubt ist. Wenn also Peter Eichmaier seine kippa tragen darf. Dann darf auch der Nico hermann sein hut tragen. oder die kaputze seines hoodies hochziehen.
- Auch hier kann man das argument anbringen. Das staatliche mitarbeiter in ausübung ihres staatsdienstes religiöse symboliken nicht tragen dürfen.
Privat bzw. in der allgemeinen öffentlichkeit:
Hier auch wieder: Kleiderordnungen die für alle gelten müssen auch von allen eingehalten werden. Religionen darf hier keine ausnahme bekommen.
Die allgemeine öffentlichkeit hat keine kleiderordnung bzw. eigentlich nur die regel das man nicht zu entblößt rumläuft. Ergo sind natürlich hier alle religiösen symboliken auch erlaubt. Auch hier darf man keine sonderregeln für religionen einführen. (z.b. bestimmte religiöse symboliken verbieten etc.)
Selbstverständlich gilt das auch für staatliche mitarbeiter die nicht gerade in ihrer aufgabe als staatsdiener unterwegs sind. (also nicht arbeiten sondern freizeit haben)

NEIN. Das wäre religiöse Diskriminierung. Ich sehe nicht ein, inwieweit es anderen Menschen ein nicht neutrales Bild vermitteln, sie stören oder gar behindern sollte, wenn jemand einfach offen zeigt, welcher Religion er angehört. Wenn eine Person nicht fähig ist, ihre persönlichen Ansichten von ihrer Arbeit zu trennen, ist sie kein Richter oder Lehrer. Ein Symbol wie eine Kette mit Kreuz schadet doch niemandem. Wieso sollte man das verbieten??

In staatlichen bzw. kommunalen Einrichtungen einschließlich kommunaler Schulen: JA; in privaten Einrichtungen und privaten Schulen entscheiden deren Träger.

Es ging ja auch um staatliche, nicht private Institutionen

Weil gerade Menschen, die diese Symbole auch im Job tragen MÜSSEN, ihre Religion offenbar SEHR ernst nehmen und da habe ich durchaus meine Zweifel daran, dass sie im Fall der Fälle neutral entscheiden.


Ja, dort hat es nicht zu suchen.
Religionsfreiheit bedeutet nicht, dass du als person in deinem Job diese ausleben darfst.
Zuhause mach was du willst.

Nö, Job ist Job und privat ist privat.
Jegliche Einflussnahme sollte vermieden werden.
Aber handelt es sich dann nicht um eine eingeschränkte Religionsfreiheit?