Festsetzung des Gegenstandswertes?
Frage wie oben.Was heißt das genau?Das Gericht beabsichtigt dem Anwalt diese Kosten zu zahlen oder wollen die das von mir oder meiner Rechtsschutzvers.?
2 Antworten
Moin,
gegenstandswert ist wie schon gesagt wurde, die Summe, die den Wert der streitigen Sache ausmacht. Wenn man bspw auf Zahlung von 2.000€ klagt, ist der gegenstandswert meist auch 2.000€.
am Ende einer Entscheidung orientieren sich die Kosten des Gerichts (Gerichtsgebühr) und die Kosten des Rechtsanwalts (Verfahrens- und terminsgebühr) an diesem Streitwert. Das bedeutet, das Gericht und RA am gegenstandswert gemessen bezahlt werden.
Es gilt: der unterliegende im Rechtsstreit zahlt. Unterliegen/Obsiegen beide (Kläger und Beklagter) teilweise werden die Kosten geteilt. Im Urteil steht dann auch zu wieviel jeder die Kosten zu tragen hat. Wenn deine Rechtsschutz den „Fall“ übernommen hat, zahlt die das wahrscheinlich. Wenn nicht, musst du zahlen (sofern dies ausgeurteilt worden ist).
Vor- bzw. außergerichtlich: Gegenstandswert
Notariell: Geschäftswert
Gerichtlich: Streitwert/Prozesswert
Es geht also um die Summe, über die hier "gestritten" wird
(Beispiel: entgangener Lohn + Zinsen durch eine Kündigung o.ä.)
Dieser Gegenstandswert muss vorab definiert werden, basierend darauf berechnen sich z.b. auch Honorare etc.