Fernseher sharp 55 Zoll bei Expert im Geschäft gekauft. Aber defekt.?

3 Antworten

Möchte ja gerne den Fernseher behalten bzw den haben und nicht einen anderen. Ich hätte nur nicht gedacht das ich solange um mein Recht kämpfen muss, ich meine ich war gleich nach einen Tag hin und gesagt das es nicht funktioniert und bis heute musste ich hinterher telefonieren expert und sharp und es kommt auf nix einer sagt Expert ist zuständig und der andere sharp ist zuständig. Und Expert meinte heute gereizt am Telefon das sie da anrufen werden aber ich muss mir keine Hoffnungen machen das sich heute noch jemand melden wird. Das ist voll unverschämt.

Es stünde dir dann frei, soweit du alles nachweisen kannst, vom Vertrag zurückzutreten und den Schaden anderweitig beheben zu lassen; ggf ein Ersatzgerät anderweitig zu besorgen. Mehrkosten gingen an den Verkäufer, der sich weigert, sich der Sache überhaupt anzunehmen.

Ob du so rabiat vorgehst, ist wohl eine Frage des persönlichen Geschmacks. Mit einem rabiaten Vorgehen jedenfalls versucht man dich offenbar abzuwimmeln - häufig ist dies wohl erfolgreich.

Erzähl hier auch, wie die Geschichte ausgeht. Freue mich immer über Nachfragen.

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Du hast auch kein Recht darauf den Kaufvertrag zu widerrufen. 

Soweit, so richtig. 

Aber du hast ein Recht auf ein Funktionsfähiges Gerät und Expert hat nicht das Recht dich zwecks Erfüllung der Gewährleistungspflichten an Sharp zu verweisen. 

Sprich, du gehst zu Expert und verlangst eine Reparatur oder Neulieferung (neuen Fernseher) . Stellen sie sich wieder quer solltest du ein Wörtchen mit dem Verbraucherschutz sprechen. Die werden sich freuen. 

https://www.verbraucherzentrale.de/Gewaehrleistungsrechte-fuer-Kaeufer

Expert ist gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet. Setz ihnen per Einschreiben mit Rückschein eine Frist zu der das Gerät repariert ist oder ein Neugerät geliefert wird. Schreib dazu, dass beim Verstreichen der Frist das Gerät von Expert abzuholen ist und der Kaufpreis bei Nichterstattung durch einem Anwalt auf Experts Kosten eingeklagt wird.