Farbige Nebelscheinwerfer erlaubt?

2 Antworten

Hallo TopNutzer1995,

  • Scheinwerfer die nach vorne abstrahlen müssen weiß sein (Ausnahme ist der Blinker der gelb sein muss)
  • Rücklichter müssen rot sein  (Ausnahmen sind der Blinker der gelb sein muss und die Rückfahrscheinwerfer, die auch bei eingeschalteten Rückwärtsgang weiß leuchten dürfen)

Deine gelben Nebelscheinwerfer sind nicht zulässig und es droht laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog einer der beiden nachfolgenden Bußgeldbescheide:


Tatbestandsnummer: 349130

Tatvorwurf: Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger *) und verstießen dabei gegen eine allgemeine Vorschrift über lichttechnische Einrichtungen **).

Ordnungswidrigkeit gem.: § 49a Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 9a, 10, § 69a StVZO; § 24 StVG; 221.1 BKat

Verwarnungsgeld: 5,00 Euro


Tatbestandsnummer: 349136

Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger *) und verstießen dabei gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen **).

Ordnungswidrigkeit gem. § 49a Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 221.2 BKat

Verwarnungsgeld: 20,00 Euro


Ich persönlich würde auf den Bußgeldbescheid mit den 5,00 Euro tippen, schließe aber auch den mit den 20,00 Euro nicht aus.

Zudem könnten Dir die Beamten eine Mängelkarte ausstellen und du müsstest das Fahrzeug mit behobenen Mangel innerhalb von 7 Tagen bei vorführen.

Schöne Grüße
TheGrow

Nebelscheinwerfer sind die einzigen Scheinwerfer die in Deutschland durchaus auch gelbes Licht abstrahlen dürfen, allerdings nicht foliert !!! Also wird erstmal nichts passieren da im vorbeifahren schwer zu erkennen

@lemonshaker

Hallo lemonshaker,

das war mir so bis jetzt ehrlich gesagt nicht bekannt, was aber natürlich nichts an der Tatsache ändert, dass Du natürlich vollkommen recht hast.

Allerdings verlasse ich mich ungern auf Hinweise von TÜV oder gar anderen Firmen und noch weniger auf Texte von Zivilpersonen.

Deshalb führe ich hier noch einmal den Gesetzestext an, der Deine Aussage schwarz auf weiß bestätigt.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__52.html

Dort steht Auszugsweise:


Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer


Dennoch könnte meine Ausführung dennoch zutreffend sein, denn die ABE des Nebelscheinwerfers dürfte auf weißes Licht lauten und durch die Veränderung des Farbspektrums, düfte der Scheinwerfer keine ABE mehr haben.

Ich gebe aber durchaus zu, dass ich es nicht weiß, ob alleine das Aufbringen von farbigen Folien zum erlöschen der ABE führt.


Aber das da noch was nachkommt ist eh mehr als unwahrscheinlich. Wenn die Polizisten was zu beanstanden hätten, bzw. was beanstanden wollten, hätten sie ihn eh vor Ort angehalten.

Trotzdem danke für den völlig korrekten Hinweis

Schöne Grüße
TheGrow

Nein. Dann hätten die dich Anhalten müssen.
Dir ist ja schon klar, dass du die gelbe Folie entfernen musst, oder? Denn durch diese Folie erlischt die AGB.
Dann fährst du mit Nebelscheinwerfer on in der Ortschaft? Noch dazu bei klarer Sicht?
Weißt nicht das dafür ne Kontrollleuchte da ist?
Also würdest du mich damit Blenden, würde ich dich Anzählen.

wenn Nebelscheinwerfer blenden würden sie ihren Zweck nicht erfüllen da diese tiefer eingestellt sein müssen als das normale Abblendlicht , ferner sind diese innerorts bei Sichtbehinderung durch Nebel, starken Regen oder Schneefall erlaubt