Familienkasse verlangt Exmatrikulationsnachweis, welcher nach Ende des Studiums ausgestellt wurde:
Hallo,
ich habe mein letztes Studium zum 31.08.2014 abgebrochen. Die Exmatrikulation habe ich Anfang August beantragt, die entsprechende Exmatrikulationsbescheinigung habe ich am 18. August erhalten.
Da ich jetzt eine Ausbildung mache, bin ich weiter auf Kindergeld angewiesen. Die entsprechenden Dokumente und auch die Exmatrikulationsbescheinigung habe ich bei der Kindergeldkasse eingereicht.
Nun habe ich ein Schreiben erhalten, in welchem die Familienkasse eine Nachweis über das Ende des Studiums verlangt (Zum Beispiel Exmatrikulationsnachweis), welcher nach Ende des Studiums ausgestellt wurde.
Wie soll man auf so einen Blödsinn reagieren?
In 90% der Fälle wird eine Exmatrikulation im laufenden Semester, für das Ende des Semesters beantragt. Es ist daher die Regel, dass der Exmatrikulationsbescheid auch noch vor dem eigentlichen Ende des Studiums ausgestellt wird. Außer wenn man sein Exmatrikulation am letzten Tag beantragt oder sich rückwirkend exmatrikulation lässt, das ist aber die Ausnahme.
Das ist in etwa so, als ob man von einem Arbeitnehmer explizit verlangt, er solle eine Kündigung vorlegen, welche nach dem eigentlichen Kündigungsdatum ausgestellt wurde.
Was wollen die jetzt also von mir? Die Hochschule stellt mir sicherlich keine zweite Exmatrikulationsbescheinigung mit neuem Datum aus, nur für die Kindergeldkasse.
Ich gehe doch mal stark davon aus, dass es für solch eine Forderung keinerlei Rechtsgrundlage gibt, und ich die Kindergeldkasse nur schriftlich die Fakten nennen muss und das mein Exmatrikulationsbescheid das Ende des Studiums eindeutig belegt.
Oder muss ich doch bei der Hochschule noch einen anderen Nachweis, extra für die Kindergeldkasse verlangen?
3 Antworten
Wenn du nicht drauf reagierst, dann kann ich dir 100 % sagen, dann kannst du dein Kindergeld erst mal knicken, das stellen die dann sofort ein bis zum Erhalt der Unterlagen. Die Frage ist halt auch, wie viel Zeit da zwischen liegt, zwischen nachweisbarem Studienende und Beginn der Ausbildung und ob du dazuwischen ausbildungssuchend gemeldet warst.
Ist der Zeitraum mehr als 4 Monate, dann sperren sie dir für die Zeit das Kindergeld. Daher kann eine Datumsgenaue Bescheinigung schon wichtig sein. Wenn der Zeitraum zwischen ausgestelltem Datum und neuer Ausbildung kürzer ist, dann würde ich denen einfach schreiben, dass du die bereits übermittelt hast (und nochmal eine Kopie beilegen) und dass du bis 31.8 noch studiert hast, die Bescheinigung aber vorher schon beantragen musstest. Und dann ein Nachweis über deinen Ausbildungsbeginn und mit Einschreiben.
Ich weiss, dass man an die Leute dort kaum rankommt, auch nicht per Telefon und sie logischen Argumenten nicht immer zugänglich sind. Mir wurde das Kindergeld für meinen Sohn auch gesperrt, weil keine Bescheinigung für sein Nettoeinkommen für das ganze noch laufende Jahr vorlegen konnte (er arbeitete bei erster Aufforderung erst ganze 4 Tage), wer stellt einem schon eine Jahresabrechnung Monate im Voraus aus. Dass er selbst Brutto noch 2/3 unter der erlaubten Grenze lag, also netto gar nicht drüber kommen konnte, interessierte die auch nicht.
"(11) 1Wird das Studium abgebrochen, gilt die Ausbildung mit Ablauf des Monats als beendet, in dem die Abbruchentscheidung von dem Studierenden tatsächlich vollzogen wird, spätestens jedoch mit Ablauf des Monats, in dem die Exmatrikulation erfolgt. 2Diese ist durch eine Exmatrikulationsbescheinigung nachzuweisen."
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG) Stand 2014, als pdf im Internet
Es könnte sein, dass sie etwas haben wollen, woraus hervorgeht, wann das Studium tatsächlich abgebrochen wurde.
A 14.3 Ernsthaftigkeit
"(2) 1Bei Ausbildungsgängen, die keine regelmäßige Präsenz an einer Ausbildungsstätte erfordern (z. B. Universitäts- und Fachhochschulstudiengänge einschließlich der als Fernstudium angebotenen, anderen Fernlehrgänge), sollte die Ernsthaftigkeit durch Vorlage von Leistungsnachweisen („Scheine“, Bescheinigungen des Betreuenden über Einreichung von Arbeiten zur Kontrolle), die Aufschluss über die Fortschritte des Lernenden geben, in den in A 14.10 Abs. 13 festgelegten Zeitpunkten belegt werden. 2Sind bei Studenten die Semesterbescheinigungen aussagekräftig (durch Ausweis der Hochschulsemester), sind diese als Nachweis ausreichend."
Wurde das Studium tatsächlich eher abgebrochen und die Ausbildung begann spätestens 4 volle Monate nach dem Abbruch, warst Du das Kind in der Übergangszeit und es bestand Anspruch auf Kindergeld.
In Deinem Fall würde ich doch mal versuchen anzurufen ( nicht so einfach) und herauszufinden, ob die Bescheinigung vorliegt und warum die nicht reicht.
Ist doch alles Kokolores. Im wesentliche, sollte man denken, ginge es allenfalls um die Vorlage eines Rechtsgrundes für DIE WEITERZAHLUNG des KGs.
Ruf einfach bei denen an und arbeite das telefonisch klein...