Falscher Name (Formfehler) im Bußgeldbescheid (Anhörung) bei Geschwindigkeitsübertretung?

6 Antworten

Nein, dafür müsste der Fehler erheblicher sein. Da das Kennzeichen und das Geburtsdatum stimmen und beim Namen lediglich ein Buchstabe vertauscht ist, ist das wirklich nur eine Kleinigkeit, so dass auch ein förmlicher Bescheid nicht unwirksam wäre (hier ist es ja bisher nur der Anhörbogen). Es ist ja trotzdem eindeutig erkennbar, wer gemeint ist.

Das ist ein "heilbarer" Fehler, der korrigiert werden kann, sonst waere jeder Tippfehler Grund, nicht zu zahlen. Du kannst Einspruch einlegen, das Resultat wird sein, dass du einen neuen Bussgeldbescheid erhaelst, in dem der Name dann richtig geschrieben ist. Also mach dir keine Hoffnung.

Hallo, leider trotzdem gültig, aber ich würde mir einen Anwalt nehmen, da sehr viele dieser Messungen nicht korrekt sind, wenn sie von mobilen Geräten aus durchgeführt werden. Sonnige Grüße Sunny

Franticek  23.06.2010, 17:53

Unkorrekte Messung? Theoretisch kann es das mal geben und kommt bei 10000 Faellen weniger als einmal vor. Diese "vielen unkorrekten Messungen" sind eine Erfindung aus Fernsehsendungen usw.

SundanceSunny  23.06.2010, 17:56
@Franticek

Ich wusste gar nicht, dass meine Freunde bei den Freunden und Helfern "Fernsehsendungen" sind :-)

Langer Rede kurzer Sinn: Du bist dran ! Und ich finde das auch gut so !!!

Dustin007 
Fragesteller
 23.06.2010, 18:09

Das is mies! Du bist warscheinlich sonen Öko ^^

charles0308  23.06.2010, 18:47
@Dustin007

was hat das denn mit "öko" zu tun? Fakt ist, dass die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbeschränkung erheblich überschritten wurde

Tristanian  23.06.2010, 22:39
@charles0308

Ich bin kein Öko, aber ein beruflicher (Viel)Fahrer, der gern auch schnell fährt, aber nur da, wo es erlaubt ist.

ja ist es den es muß der richtige namen drin stehn, und warum solltest du "die strafe antreten" name ist wichtig

charles0308  23.06.2010, 17:53

falsche Antwort ... sorry

PepsiMaster  23.06.2010, 17:57

:-D .. da es sich hier nur um einen Tippfehler handelt, also nur ein Buchstabe vertauscht ist und die sonstigen persönlichen Daten korrekt sind, ist ja eundeutig erkennbar, wer Adressat des Anhörbogens ist. Selbst wenn der Fehler in einem förmlichen Bescheid wäre, hätte ein Widerspruch keinen Erfolg, die Behörde würde höchstens einen neuen Bescheid, dann mit korrektem Namen schicken.