Falscher Mietzins im Mietvertrag?

6 Antworten

Hier in Deutschland eindeutige Rechtslage: § 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

Ich denke mal, dass es in der schweizerischen Gesetzgebung eine ähnliche Regelung gibt.

sandra87878787 
Fragesteller
 10.02.2019, 06:59

Aber kann der VM wirklich noch nach 1 Jahr diese Regelung geltend machen?

Rheinflip  10.02.2019, 07:00

Ist der Beteiligte ein Kaufmann, ändert sich das. Auch muss die Anfechtung in absehbarer Zeit erfolgen.

sandra87878787 
Fragesteller
 10.02.2019, 07:03

Ausserdem hat der VM mit den neuen Einzahlungsscheinen quasi dem Mietzins erneut zugestimmt oder was meinst du?

sandra87878787 
Fragesteller
 10.02.2019, 07:15

Ich muss vielleicht noch erwähnen, dass ich im April 2018 1600 Fr. überwiesen habe. Darauf kam dann anfangs Juni die Mahnung mit Kündigigungsandrohung wegen der fehlenden Juni-Miete, worauf ich mich umgehend gemeldet habe. Ich hab der Tante am Telefon dann erklärt ich hätte für das ganze restliche Jahr 2018 die Miete überwiesen und bezog mich auf den Mietvertrag. Und sie meinte dann dass das wohl im System nicht angepasst worden sei und sie das unverzüglich ändern werde. seither habe ich nichts mehr von denen gehört.

Hallo ich bin’s nochmal 😁

Nun ist’s fast 1 Jahr her seit ich euch diese Frage gestellt habe.

Aktuelle Situation ist folgendermassen:

Wir wohnen immer noch in dieser Wohnung und wir bezahlen immer noch nur die 200 Fr. Miete im Monat.

Der Vermieter hat den Fehler bis jetzt nicht bemerkt.

Wir haben sogar im Dezember die Einzahlunsscheine für das erste halbe Jahr 2019 erhalten wo je 200 Fr. verlangt werden.

Könnte der Vermieter die Miete rückwirkend geltend machen?

Was könnte finanziell auf mich zukommen?

Rheinflip  10.02.2019, 06:56

Das ist schon fast witzig.

Ich würde das "fehlende" Geld auf einen Sonderkonto ansammeln, bis die Verjährungsfrist eintritt.

sandra87878787 
Fragesteller
 10.02.2019, 06:58
@Rheinflip

Wir haben das ganze Geld schön auf einem Sparkonto hinterlegt, ist mittlerweile eine recht hohe Summe 😁

Weisst du wann die Verjährungsfrist Eintritt?

sandra87878787 
Fragesteller
 10.02.2019, 09:05

Kenne mich im Schweizer Recht nicht aus, aber wenn du 2000fr unterschreibst, dann gelten auch 2000fr als Mietzinsabrede. Einzige Möglichkeit in Deutschland wäre jetzt Anfechtung und die muss sehr schnell erfolgen, 1-2 Tage, nach dem es dir aufgefallen ist.

sandra87878787 
Fragesteller
 10.02.2019, 07:28

Nein ich zahle nur 200 Fr.

Also ich zahle pro Monat 1380 Fr. zu wenig

Ahoma  10.02.2019, 08:28
@sandra87878787

Lol. Ok. 😁

Ich wühle mich mal durch den Palandt. Hattet ihr zuvor schon einen Vertrag? Schriftlich?

Oder nur mündlich?

Gerhart  10.02.2019, 08:53
@Ahoma

Zum Verständnis der FS: "Palandt" ist eine Kommentarsammlung zum BGB in Deuttschland.

sandra87878787 
Fragesteller
 10.02.2019, 09:06
@Gerhart

zuvor wurde alles nur mündlich besprochen.

Danke schonmal

Das ist schon fast witzig.

Ich würde das "fehlende" Geld auf einen Sonderkonto ansammeln, bis die Verjährungsfrist eintritt. Wie sieht das in der Schweiz damit aus?

Rheinflip  10.02.2019, 07:05

Das Bürgerliche Recht der Schweiz kenne ich leider nicht.

Er meint damit pro Tag und dann passt's wieder (fast).

sandra87878787 
Fragesteller
 23.02.2018, 06:33

da steht bruttomietzins pro monat fr 200. Bruttomietzins pro jahr fr 2400. Nicht pro tag

bwhoch2  23.02.2018, 09:02
@sandra87878787

Vielleicht ist es der Mietvertrag nur für die Hundehütte.

Gerhart  23.02.2018, 10:00
@sandra87878787

... nun musst du nicht mehr im Lotto spielen.

DerHans  23.02.2018, 13:27

Bei einem offensichtlichen "Irrtum" kann das nachgebessert werden. Dadurch wird der Vertrag nicht ungültig.

bwhoch2  23.02.2018, 13:31
@DerHans

In der Schweiz auch?