Falscher Kinderfreibetrag auf Gehaltsabrechnung??

5 Antworten

Pro Kind steht ihm ein halber Kinderfreibetrag zu, wenn er 4 Kinder hat, dann 2 Kinderfreibeträge. Die anderen beiden hat die Mutter, damit insgesamt 4 Kinder. 

Wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt, kann man sich auf den vollen Freibetrag übertragen lassen. Aber 170 Euro im Monat, das ist an steuerlichem Vorteil doch sehr unwahrscheinlich. Da müßte er schon extrem super verdienen. 

Euer Vater wird ja wohl Kindergeld für euch erhalten. Und bei Normalverdienern ist es so, dass sich der Kinderfreibetrag nur auf den Solidaritätszuschlag auswirkt und ggf. auf die Kirchensteuer (falls Mitglied), aber nicht auf die Lohnsteuer (dafür ist das Kindergeld).

Bei mir z.B. (nicht in der Kirche) macht ein halber Kinderfreibetrag ca. 50 Euro im Jahr aus. 170 Euro im Monat sind daher völlig aus der Luft gegriffen. 

Er kann das beim Finanzamt berichtigen lassen, wenn es wirklich falsch ist und er 4 Kinder hat und nicht nur 2 (und damit 1 voller Freibetrag). Für die Vergangenheit wäre die Frage, ob er eine Steuerveranlagung gemacht hat. Dann hätte er ja bereits hoffentlich seine Kinder richtig angegeben und wäre damit auch korrekt versteuert worden. Dann ist ja alles in Ordnung. 

Hätte er seine kinder nicht angegeben, dann wäre es jetzt zu spät für eine Korrektur. 

Hat er keine Steuererklärung gemacht bis jetzt (für 2015), dann kann er das jetzt rückwirkend für 2015 und 2016 machen und eine Kinder entsprechend angeben in Anlage Kind. Auch wenn er keinen Unterhalt erhält, kann er dies eintragen und sich dadurch auch den vollen Freibetrag holen. Und damit ist für die Vergangenheit ja alles geklärt und zuviel gezahltes würde erstattet werden. 

Ja eigentlich schon. Hat er denn die alten Steuererklärungen schon gemacht oder noch nicht? Am besten mal einen Termin beim Steuerberater machen.

Nein, er hat sie noch nicht gemacht. Danke für Deine Antwort, das mit dem Steuerberater ist vielleicht gar nicht so verkehrt

Dein Vater kann in der Einkommensteuererklärung bzw. in der Anlage Kind Kinderfreibeträge für 2 Kinder beantragen. Ob ihm diese auch zustehen, kann ich mangels ausreichender Informationen nicht sagen.

Was für Informationen benötigst Du denn noch? Ich habe versucht alles so kurz wie möglich zusammen zu fassen.

@Nastassja1337

Z.B. die, ob nicht evtl. deiner Mutter jeweils ein halber Kinderfreibetrag zusteht. Das würde nämlich erklären, dass bei deinem Vater nur ein Freibetrag berücksichtigt wird - das wären dann nämlich zwei halbe.^^

@PatrickLassan

Das glaube ich eher weniger.. Mein Vater ist auch dran gerauszufinden, ob meine Mutter drei oder auch nur zwei Kinder auf ihrer Gehaltsabrechnung stehen hat.
Es muss doch die Anzahl der Kinder drauf stehen, wäre doch sonst völlig sinnfrei wenn man eine (1) für zwei "halb" Kinder drauf schreibt ^^

@Nastassja1337

Es muss doch die Anzahl der Kinder drauf stehen

Nein, es muß die Anzahl der Kinderfreibeträge dort stehen, das ist etwas anderes, da es eben halbe Kinderfreibeträge gibt.

wäre doch sonst völlig sinnfrei wenn man eine (1) für zwei "halb" Kinder drauf schreibt ^^

Nur, weil  du es nicht verstehst, ist es deshalb nicht sinnfrei.

@PatrickLassan

Ich hab es schon verstanden und es ist trotzdem sinnfrei.

Hast Du eine Erklärung für die "mehreren tausend Euro"?

@Helmuthk

Außer Wunschdenken?

@PatrickLassan

Naja da das jetzt schon seit April 2015 zwei Jahre sind (24 Monate) und
laut meinem Vater 170€  zu viel sind pro Monat, ergibt 24x170€ 4080€.

Das kleine Einmaleins hast du wohl nicht gelernt ;-)

Wie gesagt, diese Aussage kam nicht von mir, ich habe keine Ahnung davon.

@Nastassja1337

HelmuthK hat mit Sicherheit das kleine 1x1 gelernt  - er ist Steuerberater.

@PatrickLassan

Danke für nichts

@Nastassja1337

Keine Ahnung, aber eine große Klappe.

@PatrickLassan

Tut mir leid, dass ich mich im Leben auf die Fachinfoamatik spezialisiert habe. Deshalb hatte ich ja um Hilfe gebeten aber das war ja in dem Forum auch nicht zu erwarten..

@Nastassja1337

Du hast Hilfe bekommen. Wenn du damit nichts anfangen kannst, ist das dein Problem.

"ca. 170€ zu viel bezahlt"

Nur kleiner Hinweis:

Die Kinderfreibeiträge auf der Steuerkarte wirken sich überhaupt nicht auf die Höhe der monatlichen Lohnsteuer aus - lediglich auf Kirchensteuer und Soli.

Aber Du hast doch sicher aus den Kommentaren schon erkannt, dass die Dame logischen Argumenten nicht zugänglich ist?

@Helmuthk

Na ja - versuchen kann man es mal - zumindest als Info für andere Leser wäre das noch geeignet...

@DerSchopenhauer

Ach, ich hatte jetzt erst gesehen, daß Du das schon vor 3 Std. geschrieben hattest...

Die Zahl der Kinder wirkt sich nur auf die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag aus.

Woher kommen da Deine "mehreren Tausend Euro"?

Naja da das jetzt schon seit April 2015 zwei Jahre sind (24 Monate) und laut meinem Vater 170€  zu viel sind pro Monat, ergibt 24x170€ 4080€.

@Nastassja1337

Du solltest Dir mal von Deinem Vater erklären lassen, woher die 170,00 € monatlich kommen.

Wenn er Kindergeld meinen sollte- das hat mit der Anzahl der Kinder auf der Gehaltsabrechnung gar nichts zu tun.

Und zum Steuernachteil weise ich auf meine Antwort hin. 

Die geringere Kirchensteuer und der geringere Solidaritätszuschlag machen niemals 170,00 € im Monat aus!

@Helmuthk

Mein Vater sagte zu mir, dass man pro Kind immer weniger bezahlen muss. Also für zwei Kinder müsse man 170€ weniger bezahlen als für eines.

@Nastassja1337

Dann richte ihm mal aus, dass seine Berechnung falsch sein muss.

Besserverdienende erhalten nach einer Günstigerprüfung durch das Finanzamt einen Kinderfreibetrag von monatlich 393,00 €.

Daraus kann sich bei einem Steuersatz von 44 % einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag tatsächlich eine monatliche Steuerentlastung von 170,00 € ergeben.

Aber das Kindergeld von monatlich 192,00 € wird dem Einkommen zugerechnet und kostet ebenfalls in meinem Beispiel 44 %.

Berechnung also: 393,00 € Kinderfreibetrag abzüglich 192,00 € Kindergeld = 201,00 € Einkommensminderung, davon 44 % = 88,44€ Steuervorteil.