Falsche Verdächtigung durch Inkassobüro?
angenommen Person A wird seit einiger Zeit von einem bekannten, unseriösen Inkassobüro zur Zahlung einer Forderung gedrängt mit übermäßig hohen Inkasso Gebühren.Person A erhält im Laufe der Zeit post von einer Rechtsanwaltskanzlei (der gleiche Geschäftsführer wie der des Inkassobüros) mit einer erneuten Zahlungsaufforderung. Darin ist auch ein Schuldanerkenntnis in Verbindung eines Ratenzahlungsplans angehängt.Aus der Hauptforderung von 79 Euro sind damit 341 Euro geworden. Darin steht unter anderem der Satz "Ich verzichte hiermit ausdrücklich auf alle Einwendungen und Einreden gegen den Geund oder die Höhe der Forderung".Das Schreiben wirkt auf Person A extrem dubios und auch die Hauptforderung kann sich Person A nicht erklären. Sie kennt zwar den Ursprungsgläubiger, ist sich zu dem Zeitpunkt aber sicher alle Rechnungen fristgerecht bezahlt zu haben.Person A geht also mit dem Schreiben zur Polizei und erstattet Strafanzeige wegen Verdachts auf Betrug.Erst danach kommt Person A auf die Idee mal ganz genau ihre Akten zu prüfen und muss mit Entsetzen feststellen, dass die Forderung tatsächlich nicht beglichen wurde.Nun hat Person A Angst, dass ihr Falsche Verdächtigung vorgeworfen wird!Wie wahrscheinlich ist das?Und wie sieht die Strafe darauf aus?Person A ist bisher nie aufgefallen, nicht vorbestraft, hat keine Einträge im Bundeszentralregister, ist unter 30 und geringverdienender Student.
2 Antworten
Nehmen wir an, es stimmt so wie geschildert.
Ich würde zügig die Hauptforderung und 5€ für Mahngebühren und Briefporto an den Gläubiger bezahlen. Im Verwendungszweck ergänzen 'Nur HF + Zinsen + Briefporto'".
Ich würde nochmals zur Polizei gehen und kurz folgende Infos hinterlassen:
1. Man habe das alles noch mal genauestens geprüft und gesehen, dass tatsächlich noch eine Rechnung offen war.
2. Man habe diese Rechnung bereits bezahlt.
3. 270€ gebühren und Kostendopplung durch Anwalt und Inkasso ist verboten. Insofern liegt hier vermutlich zwar kein Betrug vor, aber die Staatsanwaltschaft möge trotzdem gegen Anwalt und Inkasso vorgehen wegen entsprechender Nötigung.
Dann würde ich einen Brief verfassen mit dem Inhalt: "Werter Anwalt. Sie wissen, dass ihre absurden Gebührenforderungen jeglicher rechtlichen Grundlage entbehren. Ich habe bereits Strafanzeige erstattet wegen Nötigung. Sollten Sie mir nochmals drohen und versuchen, ihren Gebührenirrsinn einzutreiben, werde ich sowohl beim Aufsichtsgericht des Inkassos als auch bei der Anwaltskammer wegen grober Nötigung und groben Verstoßes gegen das RVG einen Entzug der Lizenz/Zulassung beantragen. Ich gehe davon aus, dass Sie dies nicht provozieren wollen und sich die Angelegenheit erledigt hat. Im Übrigen wurde die Hauptforderung ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht längst bezahlt."
Ist mir auch schon passiert. bei mir wars allerdings die staatsanwaltschaft memmingen. einfach mal dort anrufen, sagen dass die sich dort täuschen da deine daten anders sind (bei mir war mädchenname und geburtsdatum sowie wohnort komplett falsch), dann checken die meist, dass sie da nen fehler haben. wenn es keine telefonadresse im internet gibt, sofort auf die spamliste und NICHT drauf antworten.