Falsche Nebenkosten und Heizkostenabrechnung. Mietkürzung nach Widerspruch da keine Rückmeldung?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das sind wohl inhaltliche Fehler. In solchen Fällen darf der Mieter selbständig die Abrechnung korrigieren. Hier also die unzulässig berechneten Kosten (Verwaltungskosten) herausrechnen. Damit erhöht sich ein evtl. Guthaben bzw. verringert sich die Nachzahlung.

Das Guthaben darfst du von der Miete im Folgemonat nach Zustellung der Abrechnung von der Gesamtmiete in Abzug bringen.

Setze deinen Vermieter davon schriftlich per Einwurfeinschreiben in Kenntnis.

Eine Mietminderung kommt nicht in Frage. Die ist für Beeinträchtigungen im Gebrauch der Mietsache zulässig. 

 

.... nein, so lese ich die Spielregeln unserer Gerichte.

Solche banalen Fehlerchen darf ein Mieter selber herausrechnen, wenn sie denn wirklich stimmen. Vermag ich aber nicht zu glauben.

Zudem wurde sicherlich keine Einsicht genommen in die Abrechnungsunterlagen.

Somit ist ein Widersprich gegenstandslos und das kennt bestimmt der Vermieter.

Vielleicht ist es aber ja auch eine Wohnung aus dem sozialen Wohnungsbau oder ein Nutzungsgegenstand einer Genossenschaft. Die dürfen ja Verwaltungskosten verteilen.

Der Mieter braucht nichts zu zahlen. Außerdem darf der Mieter künftige
Nebenkostenvorauszahlung so lange zurückhalten, bis der Vermieter eine
formell ordnungsgemäße Abrechnung vorlegt.

http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-ist-falsch/

Es ist ja aber kein formeller, sondern inhaltlicher Fehler. Da steht, ich müsst den Vermieter verklagen. Aber zieht nicht ersteinmal eine Kürzung der Miete?

@igotaquestion09
Wegen inhaltlicher Fehler (z.B. Vermieter berechnet nicht umlagefähige Nebenkosten, der Umlegungsmaßstab ist falsch) muss der Mieter den Vermieter gesondert verklagen. In diesem Fall muss der Mieter wissen, dass inhaltliche Fehler die Fälligkeit einer Nachzahlungsforderung nicht aufhalten und er zur Zahlung verpflichtet bleibt. Allenfalls kann er wegen künftiger Vorauszahlungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

Also, keine Kürzung der Miete möglich.

Ganz bestimmte Verwaltungskosten dürfen umgelegt werden. nämlich die Erstellung der Heizkostenabrechnung. Dazu müßte ich die Abrechnung aber sehen, dann kann ich es ganz genau sagen.

Ist die Abrechnung tatsächlich falsch und erstellt der Vermieter keine neue. Dann hast du die Möglichkeit, die Betriebskostenvorauszahlung so lang zurück zu halten. Aber ich empfehle dir, das erst zu tun, wenn du 100% sicher bist, dass die Abrechnung falsch ist.

hast du es schon mal mit Anrufen versucht?

Leg die Abrechnung einem Mieterschutzverein o.ä. vor......