Falsch geparkt bei Reifenpanne, wie sonst verhalten?

5 Antworten

Ich würde den Sachverhalt einmal der zuständigen Stelle schildern. Denn Du hast ja das Fahrzeug nicht freiwillig dort so abgestellt bzw. abstellen lassen.
Vor vielen Jahren hatte ich mal ein ähnliches Problem, da musste das nach einem Verkehrsunfall schwer beschädigte Fahrzeug auch an einer Stelle abgestellt werden, wo es eigentlich aufgrund eines Parkverbotes nicht erlaubt ist. Damals wurde das so gelöst, dass der von der Polizei organisierte Abschleppdienst eine entsprechende Info hinter die Windschutzscheibe gelegt und mir gesagt hat, dass ich innerhalb von 24 Stunden dafür sorgen muss, dass das Fahrzeug von dort dann abgeschleppt wird. Das hat funktioniert und ich habe dafür auch keine Strafe bekommen.

Das Verwarngeld sollte, wenn überhaupt, vom Abschleppdienst bezahlt werden. Du wirst ja einen Beleg haben.

Allerdings wird das Ordnungsamt sicher vom Verwarngeld Abstand nehmen, wenn es die näheren Umstände kennt.

Mir ist auch ähnliches passiert. Wollte vom Penny Markt wieder losfahren, aber Auto sprang nicht an. Handy hatte ich nicht dabei, bin also los, Möglichkeit zu telefonieren zu suchen, und hab vergessen, die Parkscheibe ins Auto zu legen. > Knöllchen 19 Euro.

Hab die Situation dann geschildet, musste Kopien vom ADAC Einsatz liefern, und die Sache wurde storniert.

Moin!

Hast Du in der Rechnung / im Protokoll vom Pannendienst auch Deinen Absetzort, incl. Datum und Uhrzeit stehen? Falls ja, kannst Du ja mal beim Ordnungsamt anrufen, denen die Sache erklären und zum Beweis eine Kopie von der Rechnung anbieten. Dann sind die meisten Mitarbeiter vom Amt bereit, auf die Strafzahlung zu verzichten!

wölfin

Ich nehme an dass das Auto ohne Rad da stand, da du es zur Reparatur hättest. Das hätten sie sehen müssen. Das bergeuntermehmen hat Dir eine Quittung ausgestellt. Das müsste als Nachweis reichen. Sprich damit beim Ordnungsamt vor.

Auf "Kulanz hoffen" könntest du immer. Anspruch hast du nicht.

Aber lohnt sich der Zeitaufwand um ein Knöllchen von 15 € aufheben zu lassen?