fahrzeughalter oder eigentümer?
Hallo,
ein Freund von mir hat sein Hobby-Auto abgemeldet und in der Tiefgarage stehen.
Er ist bereit mir sein Auto auf unbefristete Auszuleihen. Nun möchte ich das Auto beim Landratsamt anmelden. Mein Freund soll der Eigentümer bleiben und ich der Fahrer. Versicherung und Steuern laufen auch über mich.
Wer haftet in so einem Fall z. B. bei abgefahrenen Reifen oder anderen Verkehrsdelikten?
Da er großer Fan von Punkte Sammeln in Flensburg ist, möchte er dieses Risiko ungern eingehen.
Logisch betrachtet sorge ich für das Nutzen des Autos und meiner Meinung nach ist er von allem entbunden. Lieg ich da richtig?
5 Antworten
Dem Landratsamt ist ziemlich egal wie ihr das Eigentum unter euch klärt. Die Tragen eine Person als Halter ein, der auch die Steuern bezahlt.
Das kannst du sein. Zugleich ist der Versicherungsnehmer unabhängig vom Halter. Und der Fahrer kann eine ganz andere Person sein.
Für euren Fall heißt das: Du lässt das Auto auf dich zu und bist damit Halter. Du versicherst das Auto. Du fährst das Auto. Dein Freund bleibt Eigentümer des Fahrzeugs.
Bei Verkehrsverstößen, auch was die Fahrzeugsicherheit angeht, stehst du da, weil dein Freund gar nicht bekannt ist für die Behörden.
Der Freund wird doch in der Zulassungsbescheinigung II als Eigentümer genannt
In der ZB Teil II steht derjenige auf dem das Fahrzeug zugelassen ist / letztmalig zugelassen war, nicht mehr und nicht weniger.
Auf der Zulassungsbescheinigung steht sogar explizit, dass sie kein Einkommensnachweis ist.
Das Eigentum ergibt sich aus den Kaufverträgen und Schenkungen und ist unabhängig von der rechtlichen Verantwortung des Halters
Wer haftet in so einem Fall z. B. bei abgefahrenen Reifen oder anderen Verkehrsdelikten?
Der Fahrzeugführer.
Unter gewissen Umständen kann auch der Fahrzeughalter bei einigen Verstößen belangt werden, z.B. abgelaufene HU, Anordnung einer Fahrt...
Nehmen wir mal das absurdeste Beispiel. Durch abgefahre Reifen löse ich einen Verkehrsunfall mit Schwerverletzten oder sogar Toten aus. Haftet der Fahrzeughalter obwohl er eigentlich nur der Besitzer ist?
In dem Fall bekommt nur der Fahrzeugführer eine OWi, für den Schaden kommt die Versicherung auf, welche unter Umständen wiederum den Versicherungsnehmer / Fahrer in Regress nehmen kann.
Also Punkte sammelt der Fahrer
für die Sicherheit des Fahrzeugs (Verkehrssicherheit, Verkehrstauglichkeit) ist immer der HALTER (Eigentümer) verantwortlich, Steuer wird auch beim Eigentümer abgebucht (wirst du ihm eben erstatten), wie es mit der Versicherung in diesem Fall geht, da bin ich mir nicht sicher
und zur Anmeldung nehme auf jeden Fall von ihm eine Vollmacht mit
du weißt: an solchen deals scheitern Freundschaften, es gibt irgendwann 100% Streit
kauf es ihm ab oder lass es
wie kann der Fahrer für die Punkte zuständig sein wenn der Halter wie von dir beschrieben für die Verkehrsicherheit zuständig ist. Du widersprichst dir.
Entweder weisst du es und Antwortest oder du weisst es nicht. dann lass es bitte auch sein.
Dummer Kommentar! "kauf es oder lass es sein". Das steht überhaupt nicht zur Debatte!
Dann kann ja nichts schiefgehen, wenn die Frage auch nach Reparaturen, Ersatzteile, Verschleiss und Nutzung chriftlich niedergelegt ist.
Ich hab die Perfekte Lösung gefunden
Eigentümer gehört das Auto
Fahrzeughalter (in dem Fall ich) hafte für alles am Auto
https://www.allianzdirect.de/kfz-versicherung/fahrzeughalter-ratgeber/
Das was da beschrieben steht ist nahezu alles nicht richtig, da kann man jeden geschriebenen Absatz korrigieren.
Von perfekter Lösung kann da nichtmal ansatzweise gesprochen werden 😉
Danke erstmal...
Der Freund wird doch in der Zulassungsbescheinigung II als Eigentümer genannt. Das Auto ist nämlich noch auf seinen Vater zugelassen. In diesem Zusammenhang möchte den Eigentümer von seinem Vater auf sich selbst ändern....