Fahrzeugbilder Online erlaubt?

11 Antworten

Sofern Du die Freigabe des Fahrzeugbesitzers schriftlich vorliegen hast, darfst Du die Fotos im Rahmen der Freigabe veröffentlichen. Du kannst ersatzweise auch in Deine Geschäftsbedingungen schreiben, daß mit deren Anerkenntnis die Genehmigung des Kunden zur Verwendung der Fotos in elektronischen Medien und Printmedien erteilt wird. Dann müßtest Du Dir allerdings die Bestätigung des Kunden über die Akzeptanz Deiner Geschäftsbedingungen geben lassen. Ich nehme an, Deine Geschäftsbedingungen wurden von einem Anwalt entworfen oder zumindest freigegeben.

Anders sieht es bei der Veröffentlichung von digitalen Fahrzeugvorlagen aus. Hier kommt es auf die Bedingungen des Lieferanten dieser Vorlagen an, ob er die Freigabe zur Veröffentlichung, ob mit oder ohne Deine Beschriftung, erteilt.

ich mach die bilder ja für den Kunden. damit er sein auto verkaufen kann als Gegenleistung erhalte ich die Freigabe. das ist erledigt und mit den halter gab es noch nie stress. da kein kz drauf ist etc... mir wurde gedroht das er bei Porsche Ferrari Bentley etc... Anzeige sonst erstatten wird etc... da ich keine Rechte habe ihre Autos und das Logo zu verwenden.

@Paulbelito

Ich schließe mich da der Meinung von den meisten Kommentatoren hier an. Das ist ein mißgünstiger Konkurrent und mit rechtlichen Folgen würde ich nicht rechnen.

Freigabe des Fahrzeugbesitzers? Hat ein Auto ein Recht auf sein Abbild? Ich denke das "Recht aufs eigene Abbild" gilt nur für Menschen. Sollten Kennzeichen zu sehen sein, kann man die retuschieren.

Ich hab die Autos mega Hochwertige Fotografiert (Hobby) und die KZ weg gemacht. Da sind auch keine Person drauf Plus ich hab da eine Zustimmung der Veröffentlichung.... dachte nur wirklich jetzt das die Unternehmen Porsche etc... stress machen können obwohl ich Bunt gemischt Fotos habe und nicht explizit eine Marke

@Paulbelito

Nö, die Hersteller müssen damit leben, dass ihre Autos photographiert werden.

Die Autos gehören mit sämtlichen Rechten den Eigentümern, nicht mehr dem Hersteller.

Und da ein Auto keine Persönlichkeitsrechte hat, kann man es so viel photographieren, wie man lustig ist.

Aber für die Kundenbindung ist es besser, wenn man die Eigner vorher nach der Erlaubnis fragt.

Selbst wenn man dir vorwirft, dass du den Ruf der Marke für deine Werbezwecke ausnutzt, dürfte sich dadurch vermutlich keine Markenrechtsverletzung ergeben, da deine Dienstleistung keine Konkurrenz zum Hersteller ist. Ein Anwalt wird dich dazu ausführlich beraten können. Bis dahin wäre es vielleicht angebracht, die Markenlogos und Schriftzüge der Fahrzeug auf den Bildern zu entfernen.

Warum soviel zu Urheber- und Persönlichkeitsrecht geschrieben wird, obwohl es hier um die kommerzielle Verwendung einer Marke zu Werbezwecken geht, kann ich nicht ganz nachvollziehen.

Wenn du die Bilder gemacht hast und die Besitzer der Fahrzeuge damit einverstanden sind, dass Ihre Fahrzeuge im Internet veröffentlicht werden gibt es kein Problem. Und noch was: ANONYME Briefe IMMER IGNORIEREN und in den Müll schmeißen!

Ein Auto hat kein Persönlichkeitsrecht, muß also nicht gefragt werden.

Du hast die Photos gemacht, das Urheberrecht liegt also bei Dir.

Du kannst die Photos einstellen und der Konkurrent kann weiter sinnlose Briefe schreiben.

Hattest du die Erlaubnis der Besitzer der Autos?

Wenn ja (am besten schriftlich), sollte es eigentlich kein Problem bezüglich der Bildrechte sein.

Kommt wahrscheinlich auch darauf an, ob eventuelle Markenlogos explizit verwendet werden (Mercedesstern, etc...), dann wären wohl eventuell Markenrechte verletzt, wenn du mit genau diesen wirbst

Eine "Konkurrenz" kann dir eigentlich nicht vorschreiben, wie du wirbst, solange du keine Rechte von Ihnen verletzt.

(kenne mich mit Bildrechten nicht genau aus, genausowenig mit Markenrecht, sind einfach meine Gedankengänge bezüglich deiner Frage)

Erlaubnis der Besitzer der Autos? Hat ein Auto ein Recht auf sein Abbild? Ich denke das "Recht aufs eigene Abbild" gilt nur für Menschen. Sollten Kennzeichen zu sehen sein, kann man die retuschieren.

@Chris1480

Ich denk mal, es ist wie mit "Kunstwerken"

nein. Kunstwerke sind im Gegensatz ja urheberrechtlich geschützt. Aber auch dort hat der Besitzer keine Rechte sondern ausschliesslich der Urheber. Deswegen heisst es ja auch "Urheberrecht"! 

Dem Halter ist es egal, KZ ist weg und die Finden das cool“ nur 1 Konkurrent spinnt da rum

@Paulbelito

Solange der Fokus nicht ausschliesslich auf den Marken beruht, ist es dann kein Problem.

Ansonsten frag doch mal einfach bei der Rechteabteilung einer der Hersteller an, was möglich ist, oder nicht, dann kann dein "Konkurrenz" gar nichts.