Fahrzeug fahren ohne im Fahrzeugschein eingetragen zu sein, geht das?

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Ja, natürlich. Der Busfahrer ist ja auch nicht im Fahrzeugschein eingeschrieben worden. Dort steht doch nur der Halter, also weder der Eigentümer noch der VN noch die Fahrer noch die vereinbarten km sind zu finden. Viel Glück.

Natürlich darf eine andere Person als die die im Fahrzeugschein steht das Fahrzeug fahren.

Probleme, aber keine strafrechtlichen, kann es nur geben wenn der Fahrzeughalter wegen z. B. Schwerbehinderung von der Kfz-Steuer befreit ist und der Fahrer das Kfz für Fahrten nutzt die nicht im Zusammenhang mit der Behinderung des Halters stehen.

Doch, durchaus auch strafrechtliche. Das ist dann nämlich Steuerhinterziehung.

Nur der Fahrzeughalter ist in den Schein eingetragen. Das heißt aber nicht, dass niemand anderes damit fahren darf (ginge ja in einer Familie mit mehreren Fahrern zum Beispiel gar nicht). Aber es ist so: wenn deine Freundin mit deinen Fahrzeugen fährt und die Versicherung ist nicht darüber informiert, dass außer dir noch jemand anderes damit fahren wird, und gesetzt den Fall, es passiert ihr etwas, dann wird es teuer! Du kannst deine Versicherung anrufen und sagen, dass du deine Freundin vorübergehend als zweite Fahrerin eintragen lassen willst. Das kostet einen kleinen Aufpreis beim nächsten Beitrag und dann ist sie mitversichert. Du kannst deine Versicherung auch sofort umstellen, indem du sie permanent als zweite Fahrerin angibst. Kann sein, dass auch das einen Aufpreis kostet, aber im Schadensfall seid ihr beide auf der sicheren Seite. Ruf also deine Versicherung mal an und klär das (dazu braucht die Versicherung das Geburtsdatum deiner Freundin und die Angabe, wann sie ihren Führerschein gemacht hat).

Ok, ich werde da mal anrufen und das klären. Aber könnte man das im Falle einer Fahrzeugkontrolle überhaupt feststellen auf wen das Auto versichert ist? Oder wirklich nur in einer Unfallsituation?

@KipekeeTobi

In den Papieren steht dein Name. Das ist für die Polizei bei einer Kontrolle wichtig, da die Polizei nur eine Halterüberprüfung durchführt (und natürlich, ob deine Freundin einen Führerschein hat). Ob sie aber mit deinem Wagen fahren darf oder nicht, ist eine rein versicherungstechnische Frage und nur wichtig, wenn sie einen Schaden verursacht.

Das ist überhaupt kein Problem. Es wird dann nur eine Halteranfrage gemacht um zu prüfen das das Fahrzeug wirklich der von dir angegebenen Person gehört. Die Fahrzeugpapiere solltest du aber immer bei dir haben auch wenn es nicht dein Auto ist.

Aus dem Fahrzeugschein geht hervor, dass Du der Halter des Fahrzeugs bist. Du kannst jeden damit fahren lassen. Bei Versicherungen kann man z.B. angeben, dass der Wagen nur von Personen genutzt wird, die ein gewisses Alter überschritten haben und dann fällt weniger Prämie an. Aber selbst dann, wenn etwas passiert und Du den Wagen an einen jüngeren Fahrer verliehen hast, greift Deine Versicherung.

Du musst Dir schon etwas besseres überlegen, wenn Du ihr den Wagen nicht geben willst...

Es könnte natürlich auch sein, dass Du einen Schwerbehindertenausweis besitzt und ein AG als Merkzeichen dort eingetragen ist und Du Kfz.-Steuer befreit bist, dann darfst aber auch nur Du fahren, es sei denn jemand muss etwas für Dich erledigen und dafür das Auto.

Haha ne ganz im Gegenteil ich hab ihr ja angeboten mein Motorrad zu nehmen solang ihr Auto kaputt ist, habe aber halt nicht dran gedacht, dass das Motorrad ja nur auf mich versichert ist... Drum wollte ich eben wissen, was passiert, falls sie heute in eine Fahrzeugkontrolle gerät und das Motorrad nicht auf sie versichert ist...

@KipekeeTobi

Gültiger Führerschein für die nutzende Person , Zulassung II als Nachweis der Versicherung . Das wissen Hauptschüler der 8,Klasse .