Hallo,
eine oder zwei Fragen hätte ich bezüglich Kontopfändung bei einem P-Konto.
Der Pfändungs- und Überweisungbeschluß ist bei der Bank eingegangen und es steht nun ein Betrag zur Verfügung der der Pfändungsfreigrenze entspricht.
Meine Rente lag bisher unter der Pfändungsfreigrenze, dennoch wurde wegen Gerichtskosten (kein hoher Betrag!) der o.a. Pfändungsbeschluß seitens der Gerichtskasse an die Bank geschickt.
Aufgrund des niedrigen "Einkommens" wurde mir von einer Stiftung des öffentlichen Rechts ein kleiner monatlicher Betrag bewilligt, auf dem kein Rechtsanspruch besteht, die Laufzeit wurde vorerst bis auf weiteres bewilligt.
Dies hat sich sozusagen mit dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluß nun zu August 21 überschnitten, es war nicht vorauszusehen, ob ich und in welcher Höhe ich diese Stiftsrente überhaupt bekomme.
Im Vorfeld hatte ich der Gerichtskasse alle meine Unterlagen und Ausgaben schon vor Monaten dargelegt, dass keine Zahlungen möglich waren und um Stundung gebeten. Dennoch wurde neben dem o.a. Beschluß nun auch noch gestern ein Gerichtsvollzieher zu mir nachhause geschickt. Da ich nicht zuhause war, habe nur sein Schreiben mit Termin im September zur Vermögensauskunft vorgefunden.
Da ich erst Anfang August diese Stiftsrente erhalten habe, konnte ich vorher wegen Gerichtskosten keinen Zahlungsvorschlag machen da ich nicht wusste, mit was ich rechnen konnte. Dass Gerichtskosten gezahlt werden müssen war klar und mit Hilfe der Stiftsrente wäre das jetzt so kein Problem mehr.
Die Bank meinte ich sollte einen Antrag auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze stellen bei Gericht, was ich auch getan habe und habe die Stellungnahme der Gerichtskasse vom Gericht zur evtl. Stellungnahme erhalten, dass Stiftsrente wohl sehr pfändbar seien und ich mich angeblich nicht um gütige Einigung bemüht hätte, was überhaupt nicht stimmt und lehnen den Antrag auf Erhöhung der Freigrenze ab.
Bei einem Anruf bei meiner Sachbearbeiterin in der Bank hiess es, es gäbe einen Freibetrag, ich meinte, dann sollte sie doch den pfändbaren Anteil an die Gerichtskasse überweisen, dann wäre das bald erledigt. Sie meinte nur, das ginge so nicht, weil erst der Freibetrag auf 0 sein müsste, also frühestens in einem halben Jahr. Ich habe zweimal nachgefragt und bekam jedes Mal die selbe Antwort.
Ich bin gerade sehr verwirrt und verstehe nur Bahnhof, die Sachbearbeiterin bei der Bank meinte, mit dem Eingang der Stiftsrente würde ich nächsten Monat nur noch weniger kriegen wegen dem Freibetrag etc. etc.
Wenn ICH die Bank anweisen würde, den pfändbaren Betrag ans Gericht zu überweisen, würde dieser Betrag von meinem verfügbaren Rahmen abgehen, ich hätte dann noch weniger, also mir zu hoch gerade muss ich sagen,
wer kann helfen, vielen Dank!