Fahrtenbuch führen - Berufliche Hotelübernachtungen miteintragen ok?

2 Antworten

Nachdem direkt beim Kongreßgebäude (anscheinend) keine Übernachtung möglich ist, handelt es sich bei der Fahrt zum Kongreß um eine Dienstfahrt.

Genauso wäre es auch eine Dienstfahrt bzw. eine Taxierstattung möglich, wenn er vom Bahnhof zum Kongreß müsste.

Ok, aber mein Chef meinte, ich darf/soll keine privaten Fahrten ins Buch mitaufnehmen.... Macht das etwa einen Unterschied? Ob ich die privaten Fahrten rauslasse oder ins Buch markiere... der betriebliche Aufwand wird doch an den Dienstkilometern berechnet oder nicht?

@Dominikday88

Klar sollten keine Privatfahrten aufgenommen werden.

Aber die Fahrt zum Kongreß(Gebäude) ist ja Dienstfahrt.

Wenn er ohne Hotelübernachtung hinfahren würde, dann wäre die Fahrt zum Kongreßgebäude ja auch Dienstfahrt.

Wenn das Hotel in angemessener Entfernung zum Kongreßgebäude ist so ist der Weg klar eine Dienstfahrt.

Ja, denn die Fahrten zwischen Hotel und Tagungsort sind ebenfalls berufsbedingt. Der Zweck der Reise ist die Teilnahme am Kongress. Alle damit verbundenen Fahrten sind Dienstfahrten. Wenn er aber auf dem Weg vom Hotel zum Tagungsort einen Umweg machen würde, um Privates zu erledigen, müssten diese Wege abgezogen werden. Ist aber eher theoretisch...

Interessant wird es, wenn ein Unfall passiert. Ist es dann ein Arbeitsunfall oder nicht. Das ist schon ein ziemlicher Unterschied.

Ok, aber mein Chef meinte, ich darf/soll keine privaten Fahrten ins Buch
mitaufnehmen.... Macht das etwa einen Unterschied? Ob ich die privaten
Fahrten rauslasse oder ins Buch markiere... der betriebliche Aufwand
wird doch an den Dienstkilometern berechnet oder nicht?

@Dominikday88

Das hängt davon ab, wie die Verrechnung und Besteuerung des Dienstfahrzeugs geregelt ist. Mach es so, wie dein Chef es will.