Fahrstunde einvernehmlich storniert und im Nachhinein fordert die Fahrschule trotzdem die Bezahlung
Hallo mein Sohn hat am Sonntag Abend die Fahrstunde Dienstag früh per Whatsapp abgesagt. Am Sonntag war die Fahrlehrerin einverstanden, den Termin unentgeltlich zu stornieren. Eine Woche später hat er den Vertrag mit der Fahrschule gekündigt, da er mit der Fahrlehrerin nicht zurecht kam.
Nunmehr stellt die Fahrlehrerin im nachhinein doch die ausgefallene Stunde in Rechnung, mit der Begründung, sie wäre entgegenkommend gewesen in dem Glauben, dass er bei ihr bleibt. Laut den AGB's (2 Werktage vor Termin) hat er die Fahrstunde nicht rechtzeitig abgesagt, aber sie war zu diesem Zeitpunkt damit einverstanden und wir haben das sogar schriftlich.
Ich habe der Rechnung widersprochen, da durch ihre Zusage ihm die Möglichkeit genommen worden ist, evtl. doch noch die Fahrstunde zu nutzen.
Sie weigert sich bis zur Zahlung dieser Fehlstunde die Bestätigung für die neue Fahrschule auszustellen. Kann sie ihm die Stunde berechnen?
4 Antworten
Naja, die feine englische Art ist' s nicht.. Sohni sagt zu kurzfristig ab, die FL denkt, er wird die Stunde ja noch nachholen und will entgegenkommend sein.. Und dann überlegt sich Euereiner hehe, wir wechseln ja die Fahrschule.
Wundert es da wirklich, dass die Frau sich vera* vorkommt und nun ihrerseits sagt, okay, dann gehts hier mal ganz genau nach AGB?
Sorry, aber die Chose wirkt von Seiten Deines Sohnes nicht eben fair. Warum soll die FL dann kulant sein?
Bei mir war es früher auch so also ich habe per Whatsapp die fahrstunde abgesagt und sie war damit einverstanden, gab da auch keine probleme, und als ich die Fahrschule gewechselt habe gab es auch keine probleme, aber da ihr einen beweis habt das sie damit einverstanden war sollte es kein Problem sein das ihr es nicht zahlen müsst.Wenn sie trotzdem das geld möchte sag dass ihr es mit dem Anwalt klären wollt.
MfG
Ist die Fahrlehrerin die Inhaberin?
Wenn nicht stellt sie die Frage, ob sie das überhaupt bestimmen kann..., auch sie muss sich ja an die AGBs halten
Ist sie die Inhaberin, gibt es ja Beweise
so etwas sagt man nicht per Whatsapp ab. Man ruft schon selbst mal an.