Fahrstuhlkosten sind um 40% Prozent gestiegen...

7 Antworten

ja, wenn dies eine Verbesserung drastellt (Sicherheit) und nicht nur eine Reparatur oder Austausch etwas gleichwertigen ist. Dann darf es aber nur zu 11% pro Jahr abgeschrieben werden, muß 3 Monate vorher angekündigt werden und darf nur die Miet erhöhen und nicht die Nebenkosten

oh oh oh

"Dann darf es aber nur zu 11% pro Jahr abgeschrieben werden..."

Das gilt für Modernisierungen. Diese haben in der NK-Abrechnung nichts zu suchen.

Darum auch, wie guterwolf, oh oh oh

eine neue Tür ist mit Sicherheit wesentlich teurer.

Aber TÜV und Stromkosten sind stark gestiegen.

Du hats ja ein Recht, Einsicht in die Belege zu nehmen. Schau doch mal rein

Instandhaltungs-/Instandsetzungskosten sind nicht umlagefähig. Die Erneuerung der Tür des Fahrstuhls gehört in diese Kategorie. Redet mal mit dem Vermieter. Hier sind noch allgemeine Hinweise dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Bewirtschaftungskosten

ja ist erlaubt.

Du kannst die Belege bei der Hausverwaltung einsehen - musst evtl. Termin machen,

mmh, aber er hat die tür ja einbauen lassen, damit er weiter in betrieb bleiben kann. ehrlich gesagt, komm ich mit dem juristendeutsch nicht klar. insandskosten, betriebskosten, da sag ich nur ojeee...

"ehrlich gesagt, komm ich mit dem juristendeutsch nicht klar..."

Das geht Vielen so.

Instandhaltung/Instandsetzung sind Reparaturen/Erneuerungen.

Betriebskosten sind Kosten die zum Betrieb der Wohnung/des Hauses notwendig sind. Wie z. B. Gas- und Wasserversorgung.

Betriebskosten kann/darf der Vermieter auf die Mieter umlegen, Instandsetzungen/Reparaturen nicht.

Die Tür des Fahrstuhls mußte der Vermieter sicher einbauen lassen, da sonst der TÜV das Ding komplett gesperrt hätte.

Also sind die Kosten nicht auf die Mieter umlegbar, da eine Instandsetzung/-haltung.