Fahrschulwechsel, Geld zurückbekommen, Harz'4
Bevor mein Mann und ich aufstockend zu meinem Erziehungsgeld Harz 4 bekamen, meldeten wie meinen Mann bei einer Fahrschule an und erhielten einen 2000Euro Kredit, welches direkt der Fahrschule gutgeschrieben wurde. Jetzt bekommen wir aufstockend Harz4 und im November möchte ich wieder anfangen zu arbeiten. Kürzlich hatten wir Probleme mit der Fahrschule und wir haben die Fahrschule gewechselt. Die Fahrschule überwies uns jetzt den vollen Betrag von 2000Euro. Aber das Geld wird jetzt für die nächste Fahrschule benutzt. Müssen wir das dem Jobcenter mitteilen? Zumal wir bis zum Anfang meines Arbeitswiedereintritts die Leistungen vom Jobcenter schon genehmigt bekommen haben.
1 Antwort
Dass es sich bei den 2.000 € um ein Darlehen handelt, könnt ihr dann ja sicher belegen. Dem JobCenter müsst ihr das auf jeden Fall mitteilen und erklären. Es erscheint ja auch auf eurem Kontoauszug.
Dass die Leistungen bereits genehmigt wurden ist dagegen irrelevant. Ihr habt dafür unterschrieben, sämtliche Veränderungen zu melden.
Muss ich denn nach Beendigung der Leistungen von ALG2 nochmal alle Kontoauszüge vorzeigen?

Nicht unbedingt. Aber bei deinem Antrag hast du das JobCenter bevollmächtigt, von sich aus Nachfragen bei allen umliegenden Banken betreiben zu können. Wenn man öffentliche Gelder beantragt, wird man eben zum "gläsernen Mensch"
Über Datenträgeraustausch fallen Manipulationen fast immer auf.