Fahrrad unabgeschlossen an einer Haltestelle?
Mir ist nachts ein Rennrad an einer Bahnhaltestelle aufgefallen. Dieses habe ich mitgenommen. Zuvor aber geschaut, ob es jemanden gehört. Es war aber weit und breit niemand zu sehen. Habe sogar gut 30 min. gewartet, ob es jemand abholt. Wieso lässt man ein fast einwandfreies aber älteres Rennrad draußen, wer weiß wie lange an einer Bahnhaltestelle stehen. Wollte der Besitzer es einfach loswerden?
6 Antworten

Es ist immer gut möglich, dass dieses Rad zuvor schon geklaut, und dann wieder unangeschlossen abgestellt wurde.
Das macht sich besonders übel, wenn dich der Eigentümer damit sieht, dem es zuvor unter Zerstörung eines Schlosses entwendet wurde. Das du das nicht warst, wird den in diesem Moment gar nicht interessieren. Besonders bei Rädern mit sehr hoch eingestelltem Sattel, sollte man vielleicht vorher mal etwas Phantasie entwickeln. ;-)

Ich hab schon mal auf einem Schrottplatz einen Fahrradrahmen mitnehmen dürfen, bei dem sich dann auf Nachfrage bei der Polizei leider heraus stellte, dass er wenige Wochen zuvor, noch als Komplettrad, geklaut wurde.

Hallo,
ja, ein Fahrrad mitzunehmen ist Diebstahl. Auch wenn es nicht angeschlossen war.
Im Gesetz steht nichts dazu, dass es legal ist, wenn es nicht verschlossen ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__242.html
Du solltest es im Fundbüro abgeben, oder dich an das Ordnungsamt wenden.
In meiner Gemeinde gilt beispielsweise, dass man eine abgegebene Fundsache für kleines Geld kaufen kann, wenn diese nach einem halben Jahr nicht ihrem Besitzer zugeordnet werden konnte.
Sei ehrlich, gebe das Rad ab. Normalerweise hängt man sehr emotional an seinem Fahrrad und der Besitzer wird sich sicherlich sehr freuen.
Viele Grüße,
T.

Wer in Absicht der Aneignung ein ihm fremdes Gut von seinem derzeitigen Lagerort entfernt, begeht einen Diebstahl!
Auf nicht behördendeutsch: Nimmst du unerlaubt was mit, was nicht dir gehört, hast dus geklaut!
Die Beweislast für die Absicht der Aneignung liegt beim Täter.
auf gut deutsch: auch wenn dus nicht behalten oder verkaufen wolltest, sondern abgeben, musst DU beweisen dass es so war.
Bei etwas so hochweritgem wie einem Fahhrad ist es übrigens so, dass die Ausrede, ich wolltes aufs Fundbüro bringen, die haben aber zu nicht gilt. Du kannst es auch bei der Polizei abgeben.
der komplett richtige weg wäre gewesen, die Polizei zu rufen, und denen mitteilen, dass da ein herrenloses fahhrad steht. Idealerweise stehst du bis die Polizei kommt, das kann ohne erkennbare not schon mal ne halbe Stunde dauern, in der nähe.
lg, ANna

Vielleicht wurde es geklaut und dann einfach da abgestellt. Aber nur weil da keiner kam und du sogar 30 Minuten gewartet hast, hattest du nicht das Recht es einfach mitzunehmen. Das ist Diebstahl.

Das war Diebstahl. Denke daran, das Fahrräder oft registriert sind.

Wenn ich jetzt meinen Laptop draußen unabgeschlossen stehen lasse wäre das Diebstahl?
Denke eher nicht
Der Sattel war tatsächlich sehr hoch gestellt 😂