Fahrerlaubnisantrag für Theorieprüfung nötig?

2 Antworten

Die Fahrerlaubnisbehörde kann keinen Prüfauftrag erteilen, wenn du keinen Antrag stellst. Bis der genehmigt ist, kann es in Einzelfällen auch mal drei Monate dauern, daher stellt man ihn eigentlich schon, bevor man überhaupt mit der Ausbildung beginnt.

Sobald du eine Prüfung ablegen willst muss der Antrag genehmigt worden sein, bedeutet der Antrag muss bereits für die theoretische Prüfung genehmigt worden sein.