Fahrerlaubnisantrag für Theorieprüfung nötig?
Hallo, ja braucht man den Antrag für die Praxisprüfung oder auch bei der Theorieprüfung?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Führerschein, Fahrerlaubnis, Verkehrsregeln, Führerschein & Fahrschule
Die Fahrerlaubnisbehörde kann keinen Prüfauftrag erteilen, wenn du keinen Antrag stellst. Bis der genehmigt ist, kann es in Einzelfällen auch mal drei Monate dauern, daher stellt man ihn eigentlich schon, bevor man überhaupt mit der Ausbildung beginnt.
Sobald du eine Prüfung ablegen willst muss der Antrag genehmigt worden sein, bedeutet der Antrag muss bereits für die theoretische Prüfung genehmigt worden sein.