"Fahrerflucht" in der Probezeit (18)?
Alsooo ich hab da mal eine Frage.. und zwar habe ich vor ein paar Monaten "Fahrerflucht" begangen.. Ich habe beim Ausparken bei Starkregen ein anderes Auto leicht berührt, ich bin ausgestiegen und habe an beiden Autos geschaut, ob etwas zu sehen war, war es jedoch nicht. Daraufhin habe ich kurz gewartet, ob der Fahrer noch in der Kürze wiederkommt, aber er kam nicht. Nach 15min bin ich gefahren, weil ich einen Termin hatte.
Nun jedoch hat ein Zeuge alles beobachtet und mich quasi angezeigt. An beiden Autos sind auch laut der Polizei nur kleine Kratzer zu erkennen.
MEin Problem ist, dass ich noch 18 bin und somit noch in der Probezeit stehe.. Kann mir jemand die möglichen Strafen nennen..?
4 Antworten
Nach 15min bin ich gefahren
nicht lange genug gewartet; warum ruft man nicht die Blauen an und meldet dort den Unfall? selbst schuld, die Suppe darfst auslöffeln.
kann wegen Geringfügigkeit durchaus recht glimpflich ausgehen; dein FS dürfte "Urlaub" bekommen
https://www.bussgeldkatalog.org/unfallflucht-bagatellschaden/
Hi, das ist eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit mit festgelegten Sätzen.
Je nach Schadenshöhe kann es von Geldstrafe und Fahrverbot über Entzug der Fahrerlaubnis bis zur Haftstrafe gehen.
Wenn es wirklich nur ein paar Kratzer sind, wird es wohl eher ersteres werden.
A- Verstoß mit Verlängerung der Probezeit und Aufbauseminar dürfte es auch noch werden. Gibt ja Punkte.
Hops 🤦🏼♂️