Exmatrikulation "auf Antrag"?
Hallo!
Ich fülle gerade einen Antrag auf Exmatrikulation aus (Uni) und da gibt es 3 Gründe, welche man ankreuzen kann, also z. B. Hochschulwechsel, Beendigung des Studiums oder "auf Antrag". Weiß jemand vielleicht was das bedeutet, als Grund "auf Antrag" anzugeben? Die anderen Gründe passen bei mir nicht.. Wäre sehr dankbar für eine Antwort
Lg, aamani
3 Antworten
Für die amtliche Statistik unterscheidet die Universität verschiedene Exmatrikulationsgründe. Die wollen wissen, wie viele Studierende aufgrund eines Hochschulwechsels exmatrikuliert werden, wie viele aufgrund der Beendigung ihres Studiums, und wie viele aus anderen Gründen. Alle anderen Gründe sind für die Statistik nicht relevant und werden daher nicht erfasst.
Wenn du einen anderen Grund hast, dich exmatrikulieren zu lassen, dann geschieht dies natürlich nur "auf Antrag", da du deinen Willen ja dem Studierendensekretariat mitteilen musst.
Das sind die Gründe für die Optionen, die dir im Antrag angeboten werden.
Und noch zu einem Kommentar, den du geschrieben hast: deine Exmatrikulation muss nicht "bewilligt" werden. Du gibt mit dem Antrag einfach deinen Willen kund und die Universität muss dich daraufhin exmatrikulieren.
Je nachdem, wie früh im Semester du den Exmatrikulationsantrag abgibst könnte es sogar sein, dass dir der Studierendenbeitrag zurückerstattet wird. Sprich am besten mit jemandem aus der Studierendensekretariat an, wenn du den Antrag abgibst. Oder ruf an.
Auf Antrag, Du stellst ja den Antrag und hast keinen anderen Grund.
wird dann wohl auf Antrag sein --- aber mir fällt nicht ein was es sein kann außer Studien-Ende oder woanders weiter machen ... gibts da denn überhaupt was ? Also entweder man macht woanders weiter oder man hört ganz auf --- was gibts denn sonst noch ? Vielleicht Unterbrechung um später weiter zu machen oder so .. aber das musst du wissen.