Exfrau muss eidesstattliche Versicherung abgeben, Haus in Gefahr?

4 Antworten

Sobald sie im Grundbuch ist, gehört ihr die Hälfte des Hauses. Habt ihr das bei der Scheidung nicht geregelt?

Hallo,

üblicherweise wird auch das Grundstückseigentum und die Darlehn  im Rahmen der Zugewinnauseinandersetzung bei der Scheidung geregelt. Habt Ihr das vergessen?

Sie ist Miteigentümerin (vermutlich zur Hälfte). Ihre Gläubiger können auch diesen Anteil verwerten. Bei bei Schulden dieser Höhe halte ich es nicht für unwahrscheinlich, dass die Gläubigerbank ihren Auseinandersetzungsanspruch etc. pfändet und die Teilungsversteigerung des gesamten Grundstückes betreibt. Allerdings ist das ohne genaue Kenntnis der Sachlage nur Spekulation.

Nein,  da ging es nur um Unterhalt und Versorgungsausgleich