Ex klaut Geld und plündert das Konto
Nabend :)
Meine Freundin war mit ihrem ex 3 Jahre zusammen. Sie hatten eine gemeinsame Wohnung und teilten sich die Kosten. Sie verließ ihn und zog zu ihren Eltern, weil er fanatisch anfing, ihr das Feiern oder Treffen mit mir und andren Freundinnenzu verbieten und sperrte sie mehrmals in der Wohnung ein. Da sie ausgezogen ist, aber weiterhin die Miete und Strom zu 50% übernahm und ihm diese auch monatlich überwiesen hat, war eine zeitlang alles ruhig und er gab keine Lebenszeichen von sich. Als die 3 Monate Kündigungsfrist über waren (beide kündigten die Wohnung recht schnell nach ihrem Auszug ) verschwanden plötzlich 850€ von ihrem Konto. Diese wurden unbekannterweise auf ein ihr unbekanntes Konto überwiesen. Später stellte sich heraus, dass er ihre Zugangsdaten zum onlinebanking hatte und das Geld an seine Mutter überwiesen hat. Er sagte, er hätte das Geld genommen, weil es ihm zusteht, da sie sich ja nicht an dem Umzug und dem Möbelschleppen und renovieren nicht beteiligt hätte. Das ganze ist erst gerade eben aufgeflogen. Muss sie eine Anzeige erstatten? Oder kann sie ihre Bank bitten, die Summe wieder einzuziehen, da eindeutig Betrug vorliegt?
8 Antworten
Geld zurück buchen kann man nicht. Am besten mal in der Bank nachfragen, die werden wissen, was zu tun ist. Einerseits ist es Diebstahl, ja. Leider hat deine Freundin wohl auch fahrlässig gehandelt, da sie ihre Zugangsdaten nicht geändert hat, oder ihm diese irgendwie zugänglich gemacht hat. Wie wenn dein Auto geklaut wird, weil du die Schlüssel hast stecken lassen.
Der Vergleich mit dem Auto hinkt. Denn richtigerweise sieht es hier so aus, als habe sie ihm die Schlüssel ihres Autos in die Hand gedrückt und wundert sich dann, dass er mit dem Auto davon fährt. Wer seine online-banking Daten rausgibt (und das ist doppelt gesichert durch Passwort und TAN), der hat buchstäblich die Schlüssel nicht nur stecken gelassen sondern jemandem in die Hand gedrückt.
Es liegt kein Betrug vor, weil sie ihm ja offensichtlich ihre Daten zum online-banking gegeben hat und es nach der Trennung versäumt hat, das Passwort zu ändern. Wie will sie denn da noch beweisen, dass ER das Geld ohne ihre Erlaubnis überwiesen hat? Das ist so gut wie unmöglich. Wer so eklatant die Sicherheit seines online-bankings verletzt, dem ist irgendwie nicht zu helfen. Die Bank hat ja keinen Fehler gemacht.
Beim online-banking braucht man nicht nur ein Passwort, sondern auch eine TAN, entweder mobile TAN, die nur wenige Minuten gültig ist, oder TAN-Liste oder TAN-Generator. Wenn man jemandem also ZWEI Sicherheitszugänge in die Hand gibt, dann handelt es sich NICHT um Betrug. Der muss erstmal bewiesen werden. Wer glaubt dir sowas denn, dass jemand ONLINE ohne dein Einverständnis Geld überweist. Das ist völlig ausgeschlossen.
Ausser einer Anzeige bzw. zum Anwalt zu gehen, gibt es keinen Weg und Sie musst sich natürlich vorhalten lassen, daß Sie die Zugangsdaten nicht geändert hat.
Der Bank ist das egal, wer mit korrekten Zugangsdaten an ihr Konto gegangen ist...
Da muss sie Anzeige erstatten.
Er hat es überwiesen! Ist keine Lastschrift! Kann man dann nicht, soweit ich weiß, zurück buchen!
-
Onlinzugangspasswort SOFORT ändern!
-
Anzeige bei der Polizei machen. Denn selbst wenn er Recht hätte, darf er nicht einfach an das Konto Deiner Freundin ran!!
-
Wenn Deine Freundin ein RSV hat, ab zum Anwalt
Gegenüber der Bank liegt wahrscheinlich kein Betrug vor. Auch wenn ihm die Zugangsdaten bekannt waren, da er weder über ihre Gelder verwalten, noch etwas "klauen". Über die IP Adresse der Sitzung kann der Standort oder das Handy ausfindig gemacht werden. Dass es sich hier um Betrug handelt, ist ja eindeutig. Nur die Frage : besteht eine Möglichkeit, dass die Bank das Geld zurückholt oder ist hier eine Anzeige bei der Polizei notwendig?