Ex hat noch sachen von mir?
Kurz gefragt mein Ex hat noch Sachen von mir und ich von ihm
allerdings bevor ich meine nicht bekomme, rücke ich seine nicht raus wie sieht es da rechtlich aus? Bin ich trotzdem verpflichtet ihm seine Sachen zurückgebe, ohne dass er mir meine gibt. Da ich weiß, er wird dies nicht tun, sobald er seine Sachen hat.
3 Antworten

Ihr seid beide zur Herausgabe verpflichtet und könntet beide ob der anderen Forderung ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen - aber das nützt Euch nichts, die einzige Lösung wäre eine Leistung "Zug um Zug" oder im Klartext: Ihr tauscht das unmittelbar aus.

Ihr habt beide einander das Pfandrecht zur Durchsetzung eurer Ansprüche. Jetzt könntet ihr ein letztes Mal einander vertrauen, oder einen Aufstand mit Zeugen an einem neutralen Ort zur gegenseitigen Übergabe machen.

Du hast eine berechtigte Forderung und seine Sachen. Warum diese Position aufgeben und sich damit schwächen.

Das ist mir schon klar. Würde ich auch nicht machen.
Mir wäre jedoch keine Rechtsgrundlage bekannt, die das abdeckt.
Nach meinem Wissen sind die gegenseitigen Ansprüche auf Herausgabe voneinander unabhängig.

Wenn ich das BGB richtig deute, ist das Pfandrecht jederzeit ohne weitere Voraussetzungen anzuwenden.

Meiner Meinung nach nur nach dem Gebot von Treu und Glauben.
Verstehe mich nicht falsch. Ich würde grundsätzlich nur Zug um Zug austauschen.
Aber ein explizites Zurückbehaltungsrecht wäre mir nicht bekannt.

Pfand halt. Wenn die Schuld beglichen wird, geht das Pfand zurück an den Eigentümer.

ihr seid Beide verpflichtet jedem seine Sachen zu geben!
Worin begründet sich dieses Pfandrecht?
Hast du dafür eine Rechtsgrundlage?