Es gibt ja Mietwohnungen, da soll die Waschmaschine in der Waschküche bzw im Keller stehen. Ist das ein Muss? Warum?

8 Antworten

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Wenn die Anschlussvoraussetzungen in der Wohnung bestehen, ist der Mieter berechtigt, seine WM auch dort zu betreiben. Ein Verbot wäre unwirksam.

Grundsätzlich kann der Vermieter das nicht verbieten.

Es gibt aber Mindermeinungen einiger Gerichte, die ein solches Verbot bejahen.

Kommt es durch Geräuschbelästigung anderer Mieter zu Mietkürzungen, wird es für den Waschmaschinenbetreiber finanziell kritisch.

Leiser ist es im Keller schon, es könnte ein Vorteil sein. Sofern ein Anschluß da ist ist es aber nicht verboten. Ich würde mir eine Miniwaschmaschine kaufen für dringende Wäsche. Ein Vorteil im Keller ist auch dass alle mitzahlen. Wird auch bei den BK dabei sein.

Für die Waschmaschine braucht man bestimmte Anschlüsse für Wasser und Strom. Die kann man nicht spontan wo hinstellen, nur dorthin, wo es Anschlüsse gibt.

Indem die Waschmaschine ausquartiert wird, hofft man auch das Trocknen der Wäsche aus der Wohnung zu verbannen. Eine häufige Ursache für Schimmel in der Wohnung.

Diese Möglichkeit ist mir auch schon durch den Kopf. Ist natürlich nachvollziehbar, insbesondere wenn es kein Balkon gibt

Hallo  AnneNette22

Wenn du in einem Mehrfamilienhaus wohnst, geht es dem Vermieter vermutlich hauptsächlich um die Geräuschbelästigung beim Schleudern.

Ein Problem wird es nicht sein, einen Platz in der Wohnung zu finden- aber du brauchst (wie bei der Spülmaschine auch) eine extra abgesicherte Steckdose für deine Waschmaschine. Wenn dies nicht vorhanden ist, kannst du bestenfalls noch auf deine Spülmaschine verzichten und dort die WaMa anschließen.

Viele Grüße