Es gibt einen Trick einen Gerichtsvollzieher ganz locker aus der Wohnung zu ohne dass er was Pfänden kann?

6 Antworten

Ja, das ist ganz einfach.

Erstens: mach keine Schulden.

Zweitens: wenn sich das schon nicht vermeiden lässt, bezahl sie.

Drittens: benimm dich wie ein anständiger Mensch (im Idealfall sei einer).

Ich garantiere dir, dass du nie wieder einen Gerichtsvollzieher zu Gesicht bekommst.

Ich hab mir mal dieses "Video" angesehen. Süß das Ganze. Einfach mal irgendwelche Paragraphen in dem Raums stellen, die nicht mit der Sache zu tun haben und sich dann als Sieger hinstellen. Köstlich.

Zu deiner Situation: Du hast Schulden. Du hast oder konntest diese bisher nicht bezahlen. Nun soll ein Gerichtsvollzieher zu dir kommen und Sachen pfänden. Natürlich kannst du versuchen ihn abzuwimmeln. Vielleicht fällt er auf solch fadenscheinigen Unsinn wie in dem Video auf rein. Keiner kennst alle Gesetze auswendig.

An deiner Situation ändert das alles nichts. Deine Schulden lösen sich nicht auf, nur weil du dich in deiner Wohnung verkriechst. Du bist doch keine 10 Jahre alt. Was genau bringt es dir also dagegen vorzugehen? Sie werden ihr Geld schon bekommen. Wenn nicht heute, dann morgen. Oder in einem Monat. Sei doch lieber froh, dass du in einem Land lebst wo solche Sachen bürokratisch und sozial geregelt werden, statt dich wie ein Kind zu verhalten.

Dir ist klar das der dann ne Woche später wieder da steht und diesmal den richtigen Ausweis dabei hat?

Vzemetemojaglas 
Fragesteller
 02.02.2018, 21:56

Nein der ist nicht mehr gekommen dass ist es ja die anklage bzw die Vollstreckung wurde sofort zurück genommen

FouLou  02.02.2018, 21:57
@Vzemetemojaglas

Dann war es warscheinlich keine richterliche Anordnung.

lewei90  02.02.2018, 21:58
@Vzemetemojaglas

Lass ihn einfsch nicht rein und gut ist es.

PatrickLassan  03.02.2018, 11:36
@Vzemetemojaglas
die anklage bzw die Vollstreckung wurde sofort zurück genommen

Behauptet derjenige, der das Video erstellt hat. Das ist ein Reichsbürger, und denen kann man nicht glauben.

PatrickLassan  03.02.2018, 11:34
diesmal den richtigen Ausweis dabei hat?

Den hatte er diesmal auch schon dabei, einen 'Amtsausweis' gibt es nur in der Fantasie mancher Leute. Beamte und andere Bedienstete weisen sich sich immer mit einem Dienstausweis aus.

Dann war es warscheinlich keine richterliche Anordnung.

Das war es mit ziemlicher Sicherheit.

lewei90  04.02.2018, 12:47
@PatrickLassan

Ich frage mich ja, ob solche Leute von Polizisten auch eine "Amtsausweis" verangen...

PatrickLassan  04.02.2018, 16:48
@lewei90

Meines Wissens ja. Bekommt ihnen aber meist nicht gut.

lewei90  04.02.2018, 16:53
@PatrickLassan

OMG, iwas läuft echt falsch mit manchen Leuten.

Du hast das Video eines sogenannten 'Reichsbürgers' gesehen. Die vertreten neben anderen merkwürdigen Vorstellungen die Ansicht, ein Beamter müsste einen Amtsausweis haben.

Einen 'Amtsausweis' gibt es nicht. Beamter wird man durch Ernennung und nicht durch einen Ausweis, und Beamte und andere Bedienstete im öffentlichen Dienst weisen sich durch einen Dienstausweis aus.

Der 'Vollstrecker' ist wahrscheinlich deshalb gegangen, weil er keinen Sinn darin sah, sich mit diesem Deppen weiter zu beschöäftigen und möglicherweise auch, weil es nichts zu pfänden gab. Möbel und andere Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind nicht pfändbar.

lewei90  04.02.2018, 12:42

Och schade, ich dachte, wenn ich mal verbeamtet werde (als Lehrerin ja durchaus im Rahmen des Möglichen), bekäme ich so einen tollen "Amtsausweis", der mir dann besondere Autorität und Sonderrechte einräumt. Vielleicht bastele ich mir dann ja einen, den ich Reichsbürgererltern auf Verlangen stolz präsentieren kann.

Ohne das Video gesehen zu haben, halte ich das zunächst mal für ausgemachten Blödsinn.

Klingt nach Reichsbürger-Quatsch.

Vzemetemojaglas 
Fragesteller
 02.02.2018, 22:09
lewei90  02.02.2018, 22:15
@Vzemetemojaglas

Ja, ganz eindeutig Reichsbürger. Das erkennt man an der Beschreibung zum Video. Da wird mal wieder mit der imaginären "BRD GbmH" argumentiert.

AntonAntonsen  02.02.2018, 22:34
@Vzemetemojaglas

Ja, Reichsbürger.

Der genannte § 126 BGB dürfte aus einer nicht mehr gültigen Fassung stammen.

Der Gerichtsvollzieher wird sich nicht mit Gewalt Zutritt zur Wohnung verschaffen, aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben...