Erzieher trotz Vorstrafe

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Ins Bundeszentralregister werden alle abgeschlossenen Verfahren eingetragen, während im Führungszeugnis Vorstrafen erst ab 90 Tagessätzen bzw. 90 Tagen Haft aufgeführt werden. Als Erzieher musst du ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, in dem auch Bundeszentralregister-Einträge unter 90 Tagessätzen aufgelistet werden. Rein theoretisch könnte es also passieren, dass wegen dieser Angelegenheit ein Eintrag in deinem erweiterten Führungszeugnis landet. Ob aber überhaupt etwas passiert, hängt von den Umständen ab. Wenn es ein kleiner Schaden war, du zum ersten Mal "auffällig" geworden bist, dich selbst gemeldet hast und tätige Reue zeigst, kommt nicht unbedingt noch strafrechtlich etwas nach.

Für die Antwort auf deine Frage ist § 72a SGB VIII wichtig (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__72a.html). Dort steht, welche Vorstrafen zu einem Ausschluss z.B. von einer Tätigkeit als Erzieher führen. Fahrerflucht wird da nicht erwähnt, genausowenig wie Sachbeschädigung.

Ein Strafverfahren wegen eines Parkschadens mit Fahrerflucht und trotz Selbstanzeige? Das klingt mir aber arg übertrieben. Auch wenn ich denke, dass die Sache von jedem Gericht als Nichtigkeit abgelehnt wird, würde ich zur Sicherheit versuchen, die Sache außergerichtlich zu klären -> Kontakt mit dem Kläger aufnehmen. Von wem hast du eigentlich den Brief über das Strafverfahren bekommen?

Wie auch immer, eine Vorstrafe kassierst du deshalb garantiert nicht. Mach dir da mal keine Sorgen.

Ich hab von der Polizeistelle einen Brief bekommen... Laut wikipedia kann bei einem Schaden unter 1300€ der Richter selbst entscheiden ob er das Verfahren einstellt...

@Slifire

Ich kenne die Situation in Deutschland leider nicht genau. In Österreich war ich einmal als Schöffe bei diversen Jugendverhandlungen und hier ist es so, dass Strafen erst ab einem bestimmten Ausmaß ins Vorstrafenregister eingetragen werden (hier etwa Freiheitsstrafen unter 6 Monaten und Geldstrafen die niedriger sind als 90 Tagessätze - so in etwa).

Euer StGB §142 http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__142.html besagt unter Absatz 4:

Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).

Geht man davon aus, dass das Streifen des anderen Fahrzeugs einen nicht bedeutenden Sachschaden verursacht hat, sieht es, sollte es überhaupt zu einem Gerichtsverfahren kommen, ganz gut für dich aus.

Du hast Dich ja selbst angezeigt und das wird das Gericht berücksichtigen. Wenn Du bisher straftatenmäßig noch nichts auf dem Kerbholz hast, dann wird Dich das Gericht sehr wahrscheinlich zu Sozialstunden oder zu einer kleinen Geldstrafe verurteilen. Da Du aber noch Schüler bist, wird die Geldstrafe nicht so hoch ausfallen, ich denke eher, dass sie Dich Sozialstunden machen lassen werden und dann war es das. Eine Vorbestrafung bezweifle ich sehr stark. Außerdem hat diese Tat ja nichts mit Kindern zu tun. Anders sähe es aus, wenn Du etwas schlimmes mit einem Kind gemacht hättest. Deine Zukunftspläne bleiben möglich. Dein Anwalt wird Dich beraten.

Tipp: Ruf den Geschädigten an und entschuldige Dich aufrichtig dafür. Dann wird er wahrscheinlich von einer Anzeige absehen und möchte nur das Geld für den Sachschaden von Deiner Versicherung haben.

@slideagain

Die Anzeige ist ja schon raus... Selbst wenn der Geschädigte es fallen lässt, es ist eine von mir selbst bewiesene Fahrerflucht und das wird vor Gericht gehen... Laut wikipedia kann der Richter bei ein Schaden unter 1300€ selbst entscheiden, ob Erdgas Verfahren einstellt, aber das ist unklar...

Für diese Ausbildung brauchst du ein erweitertes Führungszeugnis. In diesem steht alles drinn. Aber es wird schon geschaut, was du gemacht hast. es ist ein Verkehrsdelikt und dazu noch eine Lappalie. das wird dir sicher nicht zum Nachteil gereichen. Warte auch erstmal die "Strafe" ab. Ich habe mal gehört wenn man sich kurze Zeit nach dem Bums meldet, ist es kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mehr.

Das ist natürlich ganz schöner Unsinn... Führungszeugnis Belegart O bekommen nur Behörden und auch da steht nur was ab 91 Tagessätze drin.

@skyfly71

Das ist natürlich kein Unsinn. Die Ausbildungsstätte fordert das Führungszeugnis an, gemeinsam mit dem Auszubildenden. So ist es in Baden - Württemberg und ich kann mir nicht denken das andere Bundesländer es lascher nehmen.

Ich weiß, dass ich Scheiße gebaut habe, aber ich stand unter Schock, da das das Auto meines Vaters war usw... Ich will auch eine MEINUNGEN hören sondern Fakten... Jeder macht doch Fehler und ich hab mich ja noch gemeldet. Soll dadurch die ganze Zukunft zerstört sein?