Erwischt wegen Urkundenfälschung ... was kommt jetzt?

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Hallo jeka92.

Bleib erst mal ganz ruhig, und dann alles schön der Reihe nach. Mach dich nicht jetzt schon verrückt. Das wird für dich frühestens , wenn überhaupt in 6 Monaten aktuell.

1.Glaube nicht alles was dir die Polizei erzählt, da die natürlich gerne Angst und Schuldgefühle einjagen, damit du schön alles zugibst und möglicherweise in deiner Aussage auch bloß keine mildernden Umstände aussagst. Hoffe du hast nichts oder nicht zu viel gesagt, ohne einen Anwalt.

2. Nehme an du bist nicht vorbestraft, sonst würdest du dir keine Sorgen um dein Führungszeugnis machen. Ergo: Erstmal abwarten ob sie StA überhaupt Anklage erhebt. Bislang hast du „nur“eine Anzeige. Wenn Anklage erhoben wird, bekommst du automatisch einen Anwalt, wenn du dir keinen eigenen leisten kannst. Zu der Anklage kannst du dich dann mit deinem Anwalt nochmals äußern und mögliche mildernde Umstände einbringen. Wenn beide Seiten gehört wurden, entscheidet ein Richter ( in deinem Fall, ein Einzelrichter / Amtsgericht ) ob die Klage zugelassen wird. Auch wenn die Beweise zu 100% gegen dich sprechen, kann es sein, das du mit einer Geldstrafe davon kommst ohne dass überhaupt eine Verhandlung stattfindet. Dein Anwalt sollte auf so etwas hinarbeiten, auch mit dem Hinweis dass man einer 19 jährigen nicht wegen so etwas die Zukunft versauen sollte. Das wird in der Regel angenommen, da es Zeit und Geld spart.

Bekommst du eine Geldstrafe ohne Gerichtsverhandlung und Urteil, kann die so hoch ausfallen wie sie will, es gibt keinen Eintrag.

Merke.: „Ohne Verurteilung kein Eintrag ins Führungszeugnis.“

Merke ebenfalls. Es gibt einen Unterschied zwischen BRZG ( Bundeszentralregister ) und Führungszeugnis. Im BRZG wird’s drinn stehen, da steht alles drinn, auch eine Geldstrafe.  Löschung erst nach 15 Jahren ohne weitere Straftat. Für das Führungszeugnis gelten lockerere Kriterien.

Eben  weil man niemand wegen lässlicher kleiner Sünden das "Führungszeugnis" versauen will, gilt zudem der Grundsatz, dass alles was bis 90 Tage Geldstrafe ausgeurteilt wird, ebenfalls   nicht im Register landet. D.h. selbst wenn jemand mal wegen
einer Kleinigkeit vor Gericht landet und verurteilt wird (z.B.kleinerer Diebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis, ...) und bis maximal 90 Tagessätze bekommt, kann er immer noch ein
blütenreines Führungszeugnis vorweisen.

 

Es gibt allerdings eine Ausnahme die aber auf dich nicht zutrifft.

Eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen ist dann nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen, wenn es sich nicht um eine Verurteilung nach den §§ 174 -180 oder 182 des Strafgesetzbuchs handelt und im Register keine weitere Strafe eingetragen ist (BRZG § 32 Abs. 2 Nr. 5a)

Sobald eine weitere Verurteilung im Register vermerkt ist, ist jede Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen für die Dauer von 3 Jahren (zu rechnen ab Urteilstag) in das Führungszeugnis aufzunehmen (BRZG § 34 Abs. 1 Nr. 1a).

Jetzt bleib erst mal ruhig, zu 90%, mit einem halbwegs vernünftigem Pflichtverteidiger, findet keine Verhandlung statt, oder du bleibst unter den 90 Tagessätzen. Im schlimmsten Fall, ist es nach 3 Jahren gelöscht, falls du noch studieren willst, bevor du ins Arbeitsleben einsteigen wirst, aber ich glaube kaum das es soweit kommt.

Mein Freund ist Anwalt, und ich habe da so manche Geschichte mitbekommen. Die Paragrafen und Fristen hat er mir gerade schnell gemailt.

Bitte bleib ruhig, und wenn du noch fragen hast , kannst du gerne fragen.

 

Viele liebe Grüße und Kopf hoch.

Bienchen85

 

Danke sehr die Antwort gibt mir wirklich viele Informationen.

Eine frage hab ich noch dazu. Ich habe einen Zettel bekommen auf dem ich meine Aussage dazu schreiben kann und sie dann dort einschicken muss.

Was sollte ich am besten schreiben?

Wär echt sehr hilfreich, wenn es keine Umstände macht :)

Danke nochmal

@jeka92

Hi jeka92,

freut mich dass ich dir ein wenig weiterhelfen konnte. Ich habe mir mit der Antwort ein wenig Zeit gelassen, weil ich meinen Freund gefragt habe.

Ich musss es kurz machen, da nur 2.00 zeichern erlaubt sind.

Sein Rat: Du sagst/ schreibst gar nichts. Es gilt der Grundsatz und den müsste dir die Polizei auch gesagt haben wenn es gute Polizisten sind, dass eine "Nicht-Aussage" nicht negativ gegen dich bewertet werden kann, bzw. darf.

Viele denken ja, "Oh wenn ich es nicht zugebe, dann wird es noch schlimmer".

Stimmt zum Teil, aber das trifft erst zu wenn du vor Gericht stehst und weiterhin "Nein, hab nix gemacht sagst".

Selbst da ist ein Schweigen erlaubt, da du dich ja nicht selbst belasten musst, jedoch ist es je nach Beweislage besser dann dort ein umfassendes Geständnis abzulegen, Reue zu zeigen, da dies zu einem milderndem Umstand/ Urteil führt.

Im Augenblick ist das jedoch noch zu "früh". Es hat mehr Nachteile als Vorteile jetzt eine Aussage zu machen.

Den "Trumpf" der Aussage solltest du dir bis zur Verhandlung aufbewahren.  Sagst du jetzt etwas, je ausführlicher, desto schlimmer, verschenkst du diesen Vorteil. Ich glaube jeder Anwalt wird dir  raten, "Sagen Sie erst mal nichts, ohne mich, und wir äußern uns erst nach Akteneinsicht."

Daher mein/unser Rat: Im Augenblick, antwortest du höflich zurück:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum derzeitigen Zeitpunkt mache ich von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Eine Aussage, wird nach Akteneinsicht, durch meinen Anwalt erfolgen.

Hochachtungsvoll

Kannst immer gerne Fragen, kein Problem. wenn du auf Freundschaftsanfrage gehst, können wir uns Nachrichten schreiben, die nicht jeder liest, und vielleicht können wir dir dann mehr helfen. Überlasse ich dir.

Weiterhin alles Gute.

LG

Bienchen85

@Bienchen85

hallo Bienchen85,

Leider, bin ich auch in solch einem Fall gelandet.. Und würde mich sehr freuen, wenn du mir irgendwie mit Informationen weiterhelfen kannst. 

Ich bin 19, auch zuvor noch nie vorbestraft worden und habe das Prüfungszeugnis gefälscht. Komme ich noch mit einer Geldstrafe davon oder werde ich auch eingesperrt :s?

Bei meinem jetzigen Arbeitgeber habe ich mich mit dem gefälschten Zeugnis beworben und wurde auch eingestellt. Soll ich das Arbeitsverhältnis direkt von selbst kündigen bevor der Arbeitgeber darüber informiert wird oder wie soll ich da vorangehen ? Ich kann mir keinen Anwalt leisten und weiß auch nicht wo und wie ich Informationen bekommen kann, wie ich jetzt am schlausten rangehen soll..

Danke im Voraus

Apija

1.) ich tippe mal auf einen strafbefehl mit einer geldstrafe in höhe von 60 Tagessätzen, als noch Heranwachsene ggfs auch nur ein paar sozialstunden oder eine richterliche ermahnung

2.)alles unter 90 tagessätzen wird nicht in das BZR aufgenommen

3.) die verjährung richtet sich nach dem strafmass: bei geringeren strafen 5 jahre

Urkundenfälschung ist kein Pappenstiel :-O

Für einen Eintrag ins BZRG reichen schon geringe Tatbestände aus:

<a href="http://www.buzer.de/gesetz/66/a707.htm" target="_blank">http://www.buzer.de/gesetz/66/a707.htm</a>

HTH

G imager761