Erwischt! (Cannabis, Feinwaage)

6 Antworten

Der Besitz einer Feinwaage ist kein Beweis für Drogenhandel. Es müssen entsprechende Aussagen auf Handel vorliegen oder sonstige Hinweise, die beispielsweise einer Handy-Kommunikation zu entnehmen sind. Du solltest diesen Beitrag gründlich lesen, um gewappnet zu sein und Dich Dich zugleich über die Bestimmung der "geringen Menge Cannabis zum Eigenbedarf" in Deinem Bundesland informieren: http://hanfverband.de/nachrichten/news/cannabis-und-die-polizei-allgemeine-verhaltensregeln

In aller Regel werden solche Kleckerkram-Verfahren eingestellt, wenn der bestehende Verdacht des Handels nicht konkret belegbar ist.

ich unterstütze nicht mehr "was" rauchen, ich bin jetz ganz clean..

es kickt nich mal mehr :-) 14 jahre später *g

aber.. diese antwort würde ich durchaus "unterschreiben" können...

weil das zu verfolgen, wäre blödsinn! ( die wollen - wenn - nur die haupt-dealer fangen... dafür werden die user beobachtet, wo es her kommt.... )

Kollegen würde ich nicht mit reinziehen. Das gehört sich gar nicht.

Was dir passiert, hängt sehr davon ab, welche anderen Aussagen vorliegen. Hast du nicht gedealt, wird es keine weiteren Aussagen geben können.

Wer der Eigentümer der Waage ist, ist nicht wichtig. Nicht für die Polizei, nicht für das Gericht. Dich über die Eigentumsfrage verteidigen zu wollen ist ganz bestimmt der falsche Weg. Waagen zu besitzen und zu benutzen ist nicht strafbar.

Was die Polizei denkt oder vorgibt zu denken, ist ebenfalls unerheblich. Hier gibt es keine Fakten, aus denen man dir Dealen unterstellen könnte. Man müsste viel Geld bei dir gefunden haben, dessen Herkunft du nicht erklären kannst oder dir einen Lebensstandard nachweisen, den du dir eigentlich nicht leisten kannst.

Die Anzeige wird fallen gelassen werden, auch wenn Dir nicht geglaubt wird dass es Deine Waage ist.

und was muss ich dazu sagen?

Droht mir trotzdem ein Bußgeld?

Du musst nur sagen dass Du nicht mit Drogen gehandelt hast. Die Waage hast Du nur damit Du nicht über den Tisch gezogen wirst, die Baggies hast Du weil Du Dein Gras ungern in Zigarettenfolie verpackst.

Wegen der geringen Menge wird die Anzeige mit größter Warscheinlichkeit fallengelassen werden und sonst wird es wohl auch keine Folgen haben (außer eine Belehrung). Ein Bußgeld halte ich auch für unwarscheinlich.

@MikasFSt

mit größter Wahrscheinlichkeit - viel kommt da nicht raus, es gibt aber lokale Unterschiede.

Zieh aufkeinen fall deine Kollegen da mit rein! naja großartig wird nichts passieren, meistens wird bei so geringen mengen die klage fallen gelassen, dass ist bei einigen bekannten mit viel höheren mengen und viel belastenderen beweisen passiert, besprech das am besten mit einem anwalt.

geeehh maa von aus..

als nur user mit der MINDERmenge , erstes mal.. wirds fallen gelassen

( kumpel hatte an der GRENZE 2 g - ein riesen TRARA - kam nix von )

ich hatte FRÜHER auch eine waage - als NUR user! zur kontrolle... ob ich nich betuppt werde :-D

genau aus dem Grund hat mein Kumpel die ja auch..

@FINALexplode

das war 1996.-. sachsen.. freigrenze damals: 5 g... geduldet... ( wurde NIE erwischt! )

hatte aber immer um 7 - 10 g dabei, mehr oder weniger :-) ( wegen ma abgeben - abgeben - NICHT dealen! an bekannte wo ich wusste dass die auch --- studis eben - da wars guter umgangston, das zu tun *g )