Erwerbsminderungsrente Minijob bei Rententräger melden?

6 Antworten

Mit Aufnahme des Minijobs wird man bei der Minijobzentrale angemeldet. Diese schickt dem zuständigen RV Träger automatisch eine Mitteilung.

Ja, der RV Träger wird den neuen AG wieder anschreiben um die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze zu kontrollieren. 

Manche DRVen überprüfen das sofort, andere erst Ende des Jahres, aber es wird überprüft

du kannst und darfst zu deiner Rente hinzuverdienen und deshalb wird sie auch nicht eingeschränkt. Es gibt aber einen Grenzwert sprich pro Tag maximal 3 Stunden

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.html

Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist bereits
berücksichtigt, dass Sie im Rahmen Ihres Leistungsvermögens noch
berufstätig sind. Das kann beispielsweise eine Teilzeitbeschäftigung
sein. Erhalten Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, dürfen Sie
nur in sehr begrenztem Umfang etwas zu Ihrer Rente hinzuverdienen. Ob
und wie sich Ihr Verdienst aus einer Beschäftigung auf Ihre Rente
auswirkt, können Sie in diesem Faltblatt nachlesen.

Der Arbeitgeber muss dich bei der Knappschaft als Minijobber anmelden.

Bitte Höhe aus dem Rentenbescheid entnehmen und beachten.

Auch ob du für den Minijob Rentenbeiträge zahlen willst.

Raus kann man nur bei Arbeitnehmerwechsel. Rentennummer  beachten.

Mit gruß

Bley 1914

Du musst dem Rententräger den Minijob melden,die Anfrage bezog sich suf die Leistungsfähigkeit btr.Deinen Rentenantrag.

Hallo SusetteSusette,

Sie schreiben:

Erwerbsminderungsrente Minijob bei Rententräger melden?

Antwort:

Bitte schauen Sie genau nach in Ihrem DRV-Rentenbewilligungsbescheid, demzufolge sind Sie ausdrücklich gesetzlich dazu verpflichtet, jegliche Änderung in Ihren persönlichen Verhältnissen (dazu zählt selbstverständlich auch ein Minijob) unverzüglich bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt anzuzeigen!

Tun Sie dies nicht, gefährden Sie ganz klar Ihre Erwerbsminderungsrente!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad