Erster arbeitstag, und schon krankgeschrieben, gibt es Sperre vom Arbeitsamt wenn man sich krankschreiben lässt?

6 Antworten

gibt es Sperre vom Arbeitsamt wenn man sich krankschreiben lässt?

Nein!

Wenn Du zu Beginn Deines Arbeitsverhältnisses erkrankst, muss der Arbeitgeber in den ersten 4 Wochen keine Lohnfortzahlung leisten; Du hast dann Anspruch (nach Antrag) auf Krankengeld von der Krankenkasse.

Wird Dir vom Arbeitgeber während der Erkrankung gekündigt, erhältst Du weiterhin Krankengeld, auch wenn, wenn die Erkrankung über das Ende der Kündigungsfrist hinaus andauert.

Nach dem Ende der Erkrankung (und der Krankengeldzahlung) lebt Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 wieder auf (sofern die Anspruchsdauer nicht bereits ausgeschöpft ist).

Etwas komplizierter - oder auch problematisch - wird es, wenn Du am ersten Arbeitstag erkrankst und die Arbeit gar nicht erst antrittst (es sei denn, Du warst auf dem Weg zu Arbeit, bist dann aber doch zum Arzt gefahren, um Dich krankschreiben zu lassen, das gilt dann als Antritt der Arbeit).

Wenn man eine AU - hat darf es keine Sperre oder Sanktion geben.

Du meinst, wenn der Arbeitgeber dann kuendigt? Da gibt es keine Sperre.

Eine Kuendigung bedarf uebrigens nicht der Unterschrift des Gekuendigten.

Aber spielt es eine Rolle, ob ich schon nach dem ich das erste mal wo ich gearbeitet habe mich krankschreiben lassen oder nicht?

@Ace611

Deine Frage war ja noch so vernuenftig formuliert, dass man sie auch verstehen konnte. Was du jetzt aber bei deinen Kommentaren und Nachfragen sprachlich ablieferst, ist dermassen wirr formuliert, dass ich darauf nicht mehr antworten moechte.

@Ace611

Nicht.

@DerCaveman

Dann denke Dir Kommata, grammatikalische Korrekturen oder/und Wortumstellungen hinzu, dann wird es verständlich(er):

Aber spielt es eine Rolle oder nicht, ob ich mich krankschreiben lasse, schon nachdem ich das erste mal gearbeitet habe?

Was? Wenn du arbeitest, was hat das Amt damit zu tun? Das ist ein Problem von dir und deinem Arbeitgeber. Der lacht sich aber erstmal schlapp, denn er muss dich nicht bezahlen, wenn du in den ersten 4 Wochen krank bist

Kriege momentan vom Arbeitsamt Geld bis Mai, da ich mehr als 1 Jahr gearbeitet hatte, und habe jetzt gestern Arbeit gefunden , deswegen wird Arbeitgeber, Arbeitsamt infomieren

@Ace611

Aber du bist doch in Arbeit. Oder hast du vor, gleich wieder aufzuhören? Bezahlt wirst du eh nicht, wenn du jetzt schon krank bist. Weder vom Amt noch vom Ag

@verreisterNutzer

Was? Wenn ich nicht mehr da arbeiten sollte , wieso sollte mir das Arbeitsamt kein Geld geben? Ich hab das recht Bis zum Mai Geld zu beziehen von Arbeitsamt wenn ich nicht MEHR arbeiten sollte?

@Ace611

Aber du arbeitest doch. Du hast einen Vertrag unterschrieben, oder nicht? Damit bist du beim Amt abgemeldet und der Ag hat dich angemeldet. Also kein Geld mehr vom Amt. Geld gibt es jetzt vom Ag für geleistete Arbeit. Da du aber innerhalb der ersten 4 Wochen krankgeschrieben bist, muss auch der Ag keine Lohnfortzahlung leisten. Es gibt also nix vom Ag und auch nix vom Amt.

@verreisterNutzer

Ne ich habe keinen Arbeitsvertrag unterschrieben, und auch wenn ich ein unterschrieben hätte, und ich mich danach krankschreiben sollte, und die mich dann kündigen, wäre ich somit wieder beim Arbeitsamt angemeldet und bekäme wieder Geld vom Amt, ich glaube du Hast keine Ahnung,

@Ace611

Jo so isses. Ich habe keine Ahnung, was du hier willst. Du bist leider nicht mächtig, einen Sachverhalt zu schildern, so dass man sich ein Bild davon machen kann. Warte auf die Experten, die helfen dir bestimmt

Glaube nicht.