Ersten Vornamen weglassen - Rechtlich zulässig?

4 Antworten

Ja das ist das Gute an zwei Namen, man kann einen als Rufnamen unterstreichen lassen. Also an erste Position stellen oder du kannst einen Namen streichen lassen. Das wird dann etwas kosten, aber sicher nicht viel.

Du darfst jeden der beiden Vornamen benutzen um dich irgendwo vorzustellen, solange dieser in deinem Personalausweis auftaucht. Ich habe auch 2 Vornamen. Allerdings war nur der 1. bis 2009 mein Rufname. Der 2. stand aber auch mit im Ausweis, war aber nicht mein Rufname. Als 2009 mein Familienname behördlich geändert wurde, hat man mich gefragt, ob man auch meinen 2. Vornamen mit als Rufnamen eintragen soll, weil ich immer mit beiden Vornamen + Familienname unterschreibe. Ich sagte ja. Im neuen Ausweis (alte Version vom Personalausweis) standen dann am unteren Rand beide Vornamen nochmals - vorher stand dort nur 1 Vorname. Daran erkennt man, was Rufname ist und was nicht.

Das wird im neuen Ausweis nicht mehr unterschieden.

Da Du zwei Namen hast, steht es Dir frei, den zu benutzen, den Du willst. Ich kenne mehrere Leute, die mit ihrem zweiten Vornamen unterwegs sind und ausschließlich so angesprochen werden. Kein Problem. Auch rechtlich nicht.

jop is erlaubt