Erstausstattung Wohnung - Kann diese noch beantragt werden?

7 Antworten

Beantragen kann er alles. Allerdings gibt es diverse Spielräume und Auslegungen je nach zuständiger ARGE und Ort. Daher kann er durchaus etwas bekommen. In der Regel bekommt er nicht soviel geld, als das er sich neu einrichten könnte, sondern es reicht nur für Gebrauchtwaren. Manche Komunen geben überhaupt kein Geld aus, sondern Gutscheine, die in gewissen Läden einzulösen sind.

In der Regel gibt es für Möbel Gutscheine.

@crashlady

Das Gesetz schreibt keine Gutscheine vor. Also kann jede ARGE/JC eine ihr genehme Regelung praktizieren.

@Indy72

Damit der Wert nich anderweitig ausgegeben wird, gibt es in aller Regel Gutscheine.

Steht da jetzt was von Gesetz? Immer noch nich, nä?...

@crashlady

Bitte, nicht aufregen, aber das Wort "Gutschein" kommt in keinem SGB-Buch vor. Alles andere sind KEINE Gesetze.

nein da geht nicht nachträglich....

Doch das geht, in mehren Gerichtsurteilen wurde beschlossen, dass Erstaustattung sogar Jahre nach dem Einzug beantragt werden kann, wenn jemand immernoch keine Möbel hat. Natürlich nicht um kaputte Stücke zu ersetzen.

Außerdem ist Erstaustattung sogar mehrmals beantragbar, sollte ein Brand doer Diebstahl erfolgt sein. Oder sollte nach einer Haushaltstrennung oder ähnlichem nicht mehr alles oder gar nichts mehr vorhanden sein.

Selbst wenn er schon eine Erstausstattung beantrag hatte, spielt das in obigen Fall keine Rolle.

Der Auszug aus einer WG stellt ein unvorhersehbares Ereignis dar, das einen echten Sonderbedarf als Beihilfe auch dann begründet, wenn zuvor schon irgendetwas irgendwann geleistet wurde. Eine Wohnungsausstattung kann man mehr als einmal bekommen.
Lediglich der gebrauchsmäßige Verschleiß ist aus der Regelleistung zu kompensieren.

Er ha also mutmaßlich Anspruch auf die nicht vorhandene Einrichtung, die zu einer geregelten HAushaltsführung notwendig sind. Das konkrete Vergabeprocedere muss er vor Ort erfragen (Bargeld, Gutschen; Pauschale; Einzelabrechnung)

Jobcenter wird wahrscheinlich rumzicken; in dem Fall: ab zum Anwat und vorläufigen Rechtsschutz beantragen ...

In mehren Gerichtsurteilen wurde beschlossen, dass Erstaustattung sogar Jahre nach dem Einzug beantragt werden kann, wenn jemand immernoch keine Möbel hat. Natürlich nicht um kaputte Stücke zu ersetzen, sowas ist vom normalen monatlichen Bezug anzusparen.

Außerdem ist Erstaustattung sogar mehrmals beantragbar, sollte ein Brand oder Diebstahl oder ähnliches erfolgt sein. Oder sollte nach einer Trennung, WG-Auflösung oder Scheidung nicht mehr alles oder gar nichts mehr vorhanden sein.

Alles nachzulesen in Büchern zum Thema Hartz4 und die Rechte des Antragstellers, zB "Hartz IV - Alles, was Sie wissen müssen -So setzen Sie Ihre Ansprüche durch" von Thomas Rosky