Erstausstattung für Möbel verzögert - Geld geliehen

4 Antworten

Selbst wenn du dir die Möbel nach Antragstellung - und maßgeblich ist das Datum beim in dem Fall unzuständigen Jobcenter - gekauft hast, sie also bei Antragstellung nicht vorhanden gewesen sind, konntest du dir a) nicht sicher über die Höhe der Leistungen und b) die Art der Gewährung sein (es besteht mitnichten ein Anspruch auf Geldleistungen).
Insofern ist es alleine deine Risiko gewesen, dir Geld zu leihen.
Dennoch solltest du einen Fachanwalt über die Ablehnung schauen lassen, zunächst jedoch Widerspruch einlegen.

Zuerst einmal solltest du dir kein Geld leihen, wenn du hinterher nicht weißt wie du das zurück zahlen sollst. Zu deiner Frage: i.d.R. kannst du Quittungen beim Jobcenter mit einem formlosen Antrag einreichen indem du deine Situation schilderst und sagst, dass du dir Geld für die Anschaffung geliehen hast. Entweder wirst du diesen Betrag, sofern er angemessen ist, überwiesen bekommen oder dir wird ein Darlehen, welchen du in monatlichen Raten zurück zahlen musst, angeboten. Wenn du dir mit allem unsicher sein solltest, würde ich einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen. Dieses ist für dich als ALG II Empfänger kostenlos...

offenbar, nein.

dein Anspruch ist nicht berechtigt, wie du selbst beschrieben hast

("ich keinen Anspruch auf die Dinge habe, die bereits vorhanden sind.")

im internet gibt es die seite tacheles.de

auf der seite findest du auch ne telefonnumer wo du do. von 14 -17 uhr anrufen kannst und alle frage bzgl arge etc stellen kannst. einziges manko...ein telefon für 500 anrufer. ich brauch immer zwischen 30 und 50 versuchen...

lg