Erstattungsgeld, eigentlicher oder bezahlter Preis?
Guten Tag, Ich habe eine Frage. Eine Person hat einen Gegenstand von mir beschädigt, sodass ich ihn nicht mehr nutzen kann. Diesen habe ich auf Ebay für 175€ bekommen, kostet aber eigentlich 300€. Jetzt fragt er wieviel er mir erstatten soll. Kann ich jetzt auch die 300€ verlangen obwohl ich weniger gezahlt hab? Soll jetzt nicht geizig klingen.
3 Antworten
Verlang das, was du bezahlt hast. Alles andere wäre unfair.
Moment mal, handelt es sich hier um eine Auktion, die plötzlich beschädigt ist, weil sich der Verkäufer mehr Geld eingebildet hat? In diesem Fall lässt Du Dir jetzt erstmal ein Foto von dem beschädigten Gegenstand zusenden.
Oder meinst Du etwas anderes?

Wenn das jemanden aus Deinem Bekanntenkreis betrifft, dann kann er ja die Haftpflicht in Anspruch nehmen, dort musst Du beweisen, was Du gezahlt hast. Mehr Geld gibts dann nicht.
Er muss dir glaub ich den Wert zahlen, den der Gegenstand hatte, als er ihn kaputt gemacht hat.