Ermittlungsverfahren Hauptzollamt XXXXX?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie @frodobeutlin schon schreibt: Mit einem Anwalt zur Anhörung hinzugehen ist empfehlenswert (kostet auf jeden Fall Geld, frage ihn, was das kostet).

Wenn Du nicht mit einem Anwalt hin willst, geh trotzdem nicht allein hin, sondern lass Dich begleiten von einem Beistand, auch Ämterlotse genannt. - lies dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

     (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
           einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
           gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
           unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

     Ämterlotsen
     Behördenlotsen
     Behördenbegleiter

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. Manche dieser ehrenamtlichen Helfer wsind auch vom Fach in der jeweiligen Thematik.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die
gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht
darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu
lassen.

Danke fürs Sternchen - ҉ •✿⊱ (¯`'•.¸(¯`'•.¸ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ¸.•'´¯)¸.•'´¯) ⊰✿• ҉

Das eine ist die Rückforderung des Jobcenters ....

das andere (Post vom Hauptzollamt) ist eine schriftliche Anhörung in einem Strafverfahren

das Jobcenter hat gegen Dich Strafanzeige wegen des Verdachts des Betrugs ertattet, weil Du zu Unrecht Leistungen bezogen hast (§ 263 StGB)

auf diese Anhörung kannst Du reagieren (must Du aber nicht) -

- Du kannst eine schriftliche Stellungnahme abgeben,

- Du kannst dort hingehen (vorher Termin ausmachen) dann wird dort ausgeschrieben was Du dazu zu sagen hast oder

- Du nimmst Dir einen Anwalt, der für Dich die Ermittlungsakte anfordert und sich für Dich äußert

ganz egal was Du tust, geht die Akte mit oder ohne Deine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung vorgelegt