Erbschaft dem Sozialamt verschweigen wann verjährt das?

4 Antworten

Da die Erbschaft ausgeschlagen wurde, ist das Geld weg, nehme ich an? Insofern ist das jetzt doch ohne Belang, oder?

Grundsätzlich sind Erbschaften aber durchaus kein zwingender Grund, Sozialzahlungen einzustellen. In solchen Fällen ist es anzuraten, erst mit einem Fachanwalt für Sozialrecht zu reden und dann dem Amt die Angelegenheit so vorzubringen, wie es vom Anwalt vorgeschlagen wird.

Eine Bekannte, die aus gesundheitlichen Gründen HartzIV-Bezieherin ist, hatte nach einer größeren Erbschaft sich für einige Monate nach anwaltlicher Beratung vom Leistungsbezug abgemeldet und dann, nach "Verbrauch" des Geldes bis auf den erlaubten Satz, sich wieder angemeldet. Das ging völlig problemlos und ist zudem korrekt und in Absprache mit der Leistungsabteilung des Jobcenters abgelaufen.

Es gilt als Betrug, wenn man die Erbschaft genommen und verschwiegen hat. Die Verjährungsfrist dafür sind 5 Jahre.  https://dejure.org/gesetze/StGB/78.html
Aber sie hat es doch nicht angenommen?

Wie dumm war das denn? Wenn die ARGE davon erfährt, dann werden ihr die Leistungen eingestellt. Sich bewusst bedürftig zu machen, kann nicht zu Lasten der Allgemeinheit gehen.

Und seine sie sicher, irgendwann kommt es heraus. Wer hat das Erbe denn dann bekommen?

Wenn Sie das Erbe ausgeschlagen hat,ist doch alles in Ordnung.War aber ziemlich blöd.