Erbrecht: Muß ich wenn ich Pflichtanteil bekomme mich an den Kosten beteiligen?

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"§ 1968 BGB Beerdigungskosten. Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers". Mittelbar bist Du aber an den Kosten beteiligt. Das Erbe ist ja eine Vermögensmasse, die aus Aktivvermögen und Schulden besteht. Um den Wert des Erbes zu bestimmen, müssen vorher die Nachlassverbindlichkeiten (Beerdigungskosten etc.) abgezogen werden.

Rechtlich gesehen, bist du entsprechend deines Erbanteils an den Bestattungskosten beteiligt.

Hmm im vorliegenden Fall geht es um 20t€ erbe ich als enterbter bekomme 3400€ alle kosten in höhe von 7t€ wurden durch 2 geteilt und von meinem Pflichtanteil abgezogen. Aber ich bin eig der meinung das das der Haupterbe machen muß und ich ja die hälfte von der hälfte bekomme, sprich 5t€ oder?

Der Pflichtteil ist meist höher als das, was der testamentarische Erbe bekommt. Aber, wer sich um die Beerdigungskosten kümmern muss hängt nicht vom Erbe ab, das sind in der Regel die engsten Verwandten ...

Bestattungskosten gehen als erstes vom Erbe ab. Danach wird geteilt. So wurde es uns jedenfalls gesagt.