Erbrecht: Haus an Sohn vererben, was bekommt seine Ehefrau davon?

7 Antworten

Um dem Ganzen zu entgehen, wäre es sinnvoll nur die Jungs ins Grundbuch eintragen zu lassen. Man sollte allerdings auch sein Wohnrecht bis zum Lebensende eintragen. Man ist sich nie sicher, ob die Kinder da mal einem nicht einen Strick draus drehen. Ich würde auf jeden Fall einen Notar hinzu ziehen. Die kennen sich aus.

Das auf jeden Fall! Danke für die Antwort.

Zunächstmal wird das Vermögen nicht geteilt, sondern es gibt u.U. Anspruch auf den Zugewinnausgleich. Der Zugewinnausgleich ist dabei eine Geldfoderung die die Hälfte der Differenz der Zugewinne ist. Der Zugewinn ergibt sich dabei aus der Differenz von Endvermögen zu Anfangsvermögen. In das Anfangsvermögen zählen auch Erbschaften und Schenkungen als Ausstattung oder im Zuge der Vorausgenommen Erbfolge.

http://dejure.org/gesetze/BGB/1374.html

Die Wertentwicklung des Hauses fällt allerdings in den Zugewinn.

Nein, da geht so kein Eigentum auf den Ehepartner über. Selbst gekauft/geerbt/geschenkt bekommen bleibt immer Eigentum des Käufers/Erben/Beschenkten.

Wenn das Haus aber zu Beginn 100 000 € wert ist und bei Ende der Scheidung 110000€ wert ist, dann bekommt der Ehegatte 5000 €. Zugewinngemeinschaft nennt man das.

Ok alles klar danke.

Das Grundstück gehört zum Zugewinn und damit profitieren auch die Ehefrauen im Falle der Scheidung beim Zugewinnausgleich davon. Was aber nicht bedeutet, dass sie irgendeinen Anteil am Grundstück erhalten.

Nachtrag: Hier greift wohl § 1374 II BGB. Damit würde die Schenkung als dem Anfangsvermögen zugehörig behandelt werden.

Die Schenkung von Mutter an den verheirateten Sohn ist vom Zugewinn ausgeschlossen. Die Schenkung wird dem Sohn als Anfangsvermögen hinzugerechnet, sodass es letztendlich so gesehen wird, also ob er es bereits mit in die Ehe eingebracht hätte.

Den Zugewinn gibt es nur dann, wenn das Haus im Wert steigt. Sei es durch Renovierung, Sanierung oder wenn die Grundstückswerte in der Gegend steigen.

Um zu verhindern, dass die Schwiegertöchter doch irgendwie an das Haus kommen sollten (z.B. bei Scheidung), dann kann man ein Rückforderungsrecht vereinbaren. Das wird eigentlich recht häufig gemacht und kann auch durch weitere Punkte (Verkauf nur mit Zustimmung, Rückforderung bei (drohender) Zwangsversteigerung/Insolvenz...) ergänzt werden. Tritt der Fall der Scheidung (oder ein anderer o.g. Punkt) ein, dann kann die Mutter das Haus recht problemlos wieder zurück bekommen.

Der nächste Schritt wäre also der Gang zum Notar. ;)