Erbe Stiefopa?

9 Antworten

Wenn er es tut kannst Du eventuell die Echtheit anzweifeln und anzeigen, sonst kann er tun was er will. "sich einschleimen" ist keine Straftat.

Aber als Zeuge dürfte er nicht sich selber ins Testament eintragen lassen weil es ja sonst Bereicherung wäre oder ?

Jeder kann jederzeit sein Testament ändern, ob blind oder lahm.

Also erst mal: rein rechtlich gesehen seid ihr ja nicht verwandt. Wenn du das Haus erbst, musst du also höhere Steuern zahlen als jemand, der wirklich verwandt ist.

Und auch wenn du das Haus erben solltest, heißt das nicht, dass dein Stiefvater (bzw der Exfreund deiner Mutter, wenn sie nicht verheiratet waren) gar nichts bekommt....ihm steht der Pflichtteil zu ....anderen Verwandten deine Stiefopas unter Umständen auch....selbst wenn es ein verminderter Pflichtteil wäre: ihnen steht das zu. Könnte also passieren, dass du sie auszahlen müsstest.

Solange jemand lebt, kann er auch das Testament ändern....oder einfach zerreissen, wenn es nicht bei irgendeiner offiziellen Stelle liegt.

Mit Ungerechtigkeit hat das Ganze auch nichts zu tun....dann könntest auch andersrum sagen, dass es ungerecht wäre, wenn du das Haus erbst, weil es eigentlich nicht dir, sondern dem Sohn (oder wenn der Stiefopa noch mehr Kinder hat, denen auch) zustehen würde.

Das entscheidet dein Stiefopa aber selber.

Hast du eigentlich mal daran gedacht, dass dein Stiefvater sich nicht einschleimt, sondern einfach um seinen Vater kümmert, weil der nicht mehr so gut alleine kann?

Wieso weißt du das denn nur von einem Notar? Kümmerst du dich nicht um den Mann, den du unbedingt beerben willst?

Moment mal also ich kümmere mich mehr als sein Sohn um ihn und die beiden enkel werden ausbezahlt von ihm ist auch so festgehalten.

und sein Sohn auch. Das ist alles dabei. Und ich muss natürlich die Steuern tragen was ich auch werde wenn es dazu kommen sollte. Ich wollte lediglich wissen ob man als bilde Person sein Testament alleine oder nur in Begleitung eines Zeugen ändern kann. Und ob es der Sohn sein kann der dann das Haus für sich haben möchte aber dann kann er ja nicht als Zeuge fungieren oder ?

@Piggel21

Man kann als blinde Person auch einfach dem Notar mitteilen, dass man das Testament nicht mehr haben möchte und die gesetzliche Erbfolge nimmt wieder ihren Lauf.

Wenn man als Blinder ein Testament machen oder ändern will, muss man (anders als Personen, die einfach ein Testament handschriftlich schreiben und auch zu Hause aufbewahren können) aber zum Notar.

Jetzt mal langsam.

Nach dem was Du da schilderst kann das niemals Dein Stiefopa sein, da Deine Mutter ja gar nicht verheiratet war mit dem den Du Stiefvater nennst.

Diese ganzen Verwandtschaftsbeziehungen existieren doch nur in Deiner Phantasie aber nicht in der Realität.

Es handelt sich rein rechtlich also nur um zwei Bekannte, nämlich Vater und Sohn, von denen der Alte Dich in seinem Testament begünstigt hat. Im Todesfall hätte dann erstmal der jüngere Bekannte einen Pflichtteilsanspruch gegen Dich.

Im übrigen kann der Alte, solange noch voll geschäftsfähig, jederzeit wieder neue Testamente beim Notar hinterlegen, in denen er z.B. auch Justin Bieber begünstigen könnte. Ob blind, lahm oder sonstwas spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Jeder kann sein Testament ändern, wie er will.

Behalte einfach ein gutes Verhältnis zu deinem Stief-Opa.