Erbe seid 2 Jahren und jetzt Testament was jetzt?

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wieweit bin ich und meine Schwester verantwortlich über den jetzt
Nachlass als evtl. neue Erben bzw. gegenüber den Vermächtnisnehmern, da jetzt das Geld weg ist.

Sie sind als Alleierben selbstverständlich voll verantwortlich für den Ihnen nunmehr zufallenden Nachlass, insbes. für etwaig noch bestehenden Nachlassvernindlichkeiten es sei denn, sie schlagen das Erbe form- und fristwahrend aus.

Und können Herausgabe des Nachlasses verlangen, so er denn noch vorhanden wäre. Meint: Haben Erben noch die Ihnen zugeteilten Hausratgegegenstände oder deren Verkaufserlös bzw. anderes Geldvermögen aus Nachlass auf die hohe Kante gelegt, wäre er herauszugeben.

Haben sie es nicht, gilt: Erben können dieser Forderung den Einwand der Entreicherung entgegenhalten, sofern er vor Einzug ihrer nunmehr unwirksamen Erbscheine erfolgte. Ist das ererbte Geld ausgeben, der Orientteppich verkauft, um davon lieber eine Kreuzfahrt Weihnachten 2016 in die Karibik machen zu können, haben die betreffenden Scheinerben Glück gehabt und ihr beiden das Nachsehen. Die Scheinerben haben mit Rechtsurkunde Teilerbschein ja in guten Glauben, tatsächlich die Rechtsnachfolger der Verstorbenen zu sein, zulässigerweise darüber verfügen dürfen, es auch für sich auszugeben und müssen dieses Geld daher auch nicht mehr herausgeben.

Im Gegenteil, sie können nunmehr alle Aufwendungen erstattet verlangen, die sie als Scheinerben vergeblich geleistet haben: Bestattungskosten(anteil) einschl. Bewirtung und Grabpflege, Erhaltungs- oder Modernisierungsmßnahmen an der Immobile, Lasten (Grundsteuer, Müll, Versicherung, ...) von denen sie sich allerdings etwaige Einnahmen aus Vermietung anrechnen lassen müssten.

Auch Vermächtnisse wären zu erfüllen, wenn sie keinen bestimmten Gegenstand beinhalten, der jetzt garnicht mehr vorhanden wäre (Auto XY, Sparbuch Nr. 123456789) sondern etwa eine konkret zugedachte Geldsumme, Stimmanteil, Wohnungsrecht usw., dies aber nur dann, wenn Ihnen mit Erfüllung noch der dazu hälftige Pflichtteilsanspruch am vorhandenen Vermögen verbliebe.

Ihr Reinnachlass bemisst sich an dem, was jetzt vorhanden ist bzw. herausbeansprucht werden könnte.

G imager761

Danke für diese genaue Darstellung.

Die drei Vermächtnisse sind je 10% des Geldes.

Das heist doch, wenn z.B. noch 10 T€ da sind bekommen diese doch dann auch nur noch je 1000 €. Dann haen diese Vermächtnisnehmer doch auch Pech gehabt wie wir auch. Oder müsste ich dann das Vermächtnis von den 90 T€ bemessen.

Denn es heißt je 10% des Geldes.

@mtpcBach

Richtig, das heißt 10% des Geldes mit Wertstellung Sterbedatum des Erblassers, dem Zeitpunkt deines Erbanfalls durch Rechtsnachfolge :-O

Dass das durch Scheinerben nunmehr weniger Wert ist, soweit die neun ehemaligen Erben über ihr zugefallenes Erbe Entreicherung geltend machen können,  fällt euch an. Nicht anders wäre es ja zu bewerten, wenn sich bei eurem Erbe etwa der Immobilienwert durch Großbrand oder Explosion des Gebäudes auf das unbebaute Grundstück abzgl. Abrisskosten beschränkt oder der Wert eines Aktienpakets durch Kursverfall ins Bodenlose fiele :-O

Jeder Vermächtnisnehmer hätte demnach Anspruch auf je 10.000 EUR, die er aus Rechtsgrund Nachlassverbindlichkeit gegen dich und dein miterbende Schwester auch vollstrecken lassen könnte es sei denn, damit wäre dein Erbe weniger Wert als dein dazu hälftige Pflichtteil - bei einer erebten Immobilie ist das ausgeschlossen, wenn sie 60.000 EUR oder mehr Wert wäre.

Worin besteht eigentlich eure Motivlage, als unverhoffte Miteigentümer einer Immobilie gemeinsam vergleichsweise läppische 30.000 EUR für drei kleinere Vermächtnisse bzw. Regress an die Scheinerben nicht bezahlen zu wollen?

G imager761


@imager761

Danke für die tollen Antworten.

Klar die drei Vermächtnisse sind nicht hoch, aber wir dürfen laut Testament die Immobilie nicht verkaufen und es muss sehr viel renoviert werden.

Daneben hat es einen Erbstreit zwischen den alten Erben gegeben und ich befürchte, dass diese Kosten uns als Schadensersatz zugenannt werden sollen.

Im übrigen war der Erblasser mein Onkel, damit gibts keinen Pflichtteil.

@mtpcBach

Klar die drei Vermächtnisse sind nicht hoch, aber wir dürfen laut
Testament die Immobilie nicht verkaufen und es muss sehr viel renoviert werden.

Das will ich meinen.Und Hypothekenzinsen sind historisch niedrig.

Da nimmt man etwas mehr auf, soweit der übrige Nachlass die Vermächtnisse nicht hergäbe, denkt über Vermietung statt Eigennutzung zur Refinanzierung nach oder verschiebt nicht dringend notwendige Renovierungsarbeiten.

Immer noch besser als Immobilienbesitz auszuschlagen oder sich kostenpflichtig von den Vermächtnisnehmern verklagen zu lassen.

Viel Erfolg:-)

@imager761

Danke

ehrlich, direkt, so mag ich das.

Ein Erbschein, der ja wohl damals zu Gunsten der 9 Erben ergangen ist, genießt öffentlichen Glauben. D.h. die Veräußerungen und sonstige Geschäfte dürften im Regelfall wirksam sein. Sofern sich die Erbengemeinschaft schon (teilweise) auseinandergesetzt hat, könnten jedoch Rückforderungs- und Herausgabeansprüche bestehen. Hier wird man wohl nicht um die Konsultierung eines Rechtsanwaltes drumherum kommen.

Aber wie sollen die Vermächtnisse erfüllt werden.

Ihr braucht einen Anwalt für Erbrecht. Dieser muss dann in euerem Namen die Herausgabe des Erbes von den Erben fordern- haben sie es schon ausgegeben, müssen sie es euch trotzdem zurückgeben, ggf. einen Kredit aufnehmen.

da hilft nur ein Anwalt den das kann man nicht einfach was behaupten 

da würde ich einen Anwalt konsultieren

Jup, da können wir Dir leider nicht weit helfen, mtpcBach.